Oldenburg. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat den Personenkreis erweitert, für den eine zweite Auffrischungsimpfung, auch zweiter Booster genannt, empfohlen wird. Alle Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und solche, die an einer Grunderkrankung leiden, sollten demnach insgesamt vier „immunologische Ereignisse“ vorweisen, um einen ausreichenden Schutz gegen das Coronavirus aufzubauen. Dr. Holger Petermann, Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Oldenburg, weist darauf hin, dass aus heutiger Sicht nicht auf die sogenannten angepassten Impfstoffe gewartet werden sollte, da die jetzt zur Verfügung stehenden Impfstoffe eine gute Wirksamkeit als Auffrischung haben.
Was ist ein immunologisches Ereignis?
Als immunologisches Ereignis wird entweder eine Schutzimpfung oder aber eine erfolgte und durch einen PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion gewertet. Wer also zum genannten Personenkreis gehört und bereits drei Impfungen und zusätzlich eine Infektion hatte, benötigt keine weitere Impfung. Denjenigen, die jedoch erst drei Ereignisse (Impfung oder Infektion) vorweisen, wird eine weitere Impfung empfohlen – sofern das letzte Ereignis mindestens sechs Monate zurückliegt.
Die neuen Regelungen werden im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen bereits ab Samstag, 20. August 2022, umgesetzt. Sozialdezernentin Dagmar Sachse begrüßt die schnelle Umsetzung durch das Impfteam in den Schlosshöfen und appelliert an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger: „Da noch unklar ist, wie sich das Infektionsgeschehen bis zum Herbst weiterentwickeln wird, sollten die von der Stiko-Empfehlung Betroffenen schon jetzt das Angebot nutzen.“
Welche Grunderkrankungen sind gemeint?
Während bisher nur Personen mit einer Immunschwäche die zweite Auffrischungsimpfung empfohlen wurde, zählen nun alle Menschen mit einer chronischen Erkrankung zum Kreis der Impfberechtigten. Dazu zählen:
-Chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen (zum Beispiel Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen)
-Chronische Krankheiten der Atmungsorgane (zum Beispiel Asthma, COPD)
–Chronische Lebererkrankungen, inklusive Leberzirrhose
-Chronische Nierenerkrankungen (zum Beispiel Dialysepflicht)
-Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (zum Beispiel Morbus Crohn)
-Chronische neurologische Erkrankungen (zum Beispiel Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose)
-Demenz oder geistige Behinderung
-Psychiatrische Erkrankungen
-Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Adipositas, Diabetes mellitus)
-Trisomie 21
-Krebserkrankungen unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie
Welche Abstände sind einzuhalten?
Der Mindestabstand zum letzten Ereignis (Impfung oder Infektion) beträgt volle sechs Monate.Die Stiko erlaubt zwar in „begründeten Einzelfällen“ eine Verkürzung, solche speziellen Impfungen können aber nicht im städtischen Impfpunkt durchgeführt werden, sondern nur durch die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte, die ihre Patienten gut kennen.
Wie weise ich meine Grunderkrankung nach?
Die Grunderkrankung muss auf dem Anamnesebogen vor der Impfung eingetragen und dieser dann vom Impfling unterschrieben werden. Ein Nachweis über ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Wie bekomme ich einen Termin?
Termine für den städtischen Impfpunkt sind entweder online unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch 0441 235-4960 (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr) kurzfristig buchbar – derzeit in der Regel sogar noch für denselben Tag. Der Impfpunkt im Erdgeschoss der Schlosshöfe hat montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Immer mittwochs wird ohne Termin geimpft, derzeit entstehen in der Regel keine Wartezeiten. Hinweis: Im Impfpunkt gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Werden auch bereits fünfte Impfungen durchgeführt?
Im städtischen Impfpunkt werden zum derzeitigen Zeitpunkt grundsätzlich keine Fünftimpfungen durchgeführt.
Wo bekomme ich eine individuelle Beratung, wenn ich mir unsicher bin?
Wer sich unschlüssig ist und eine individuelle Beratung auch im Zusammenhang mit bestehenden Vorerkrankungen wünscht, sollte sich an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden. Unter Umständen kann auch dort die Impfung durchgeführt werden.