Eins-zu-eins Unterricht wieder erlaubt
Praktischer Fahrunterricht, Nachhilfe, Musikunterricht oder Hundeschule wieder erlaubt
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 3. Februar 2021 beschlossen, dass der aufsuchende praktische Fahrunterricht erlaubt ist. Der anderslautende Wille des Landes Niedersachsen als Verordnungsgeber der Niedersächsische Corona-Verordnung war in der Form des Verbots über den nachrichtlichen Hinweis in der Begründung der Verordnung nicht ausreichend. Der Verordnungsgeber muss, um etwas zu erlauben oder zu untersagen, auch die Verordnung anpassen.
„Damit ist auch der aufsuchende Unterricht im Bereich der außerschulischen Bildung in einer Eins-zu-eins-Situation wie Nachhilfe, Musikunterricht oder Hundeschule derzeit wieder erlaubt“, so Kosima Leonhard, Leiterin des Ordnungsamtes des Landkreises Ammerland.