Körperverletzung und Fahren unter Einfluss von Alkohol
Im Rahmen von Kontrollen zur Überwachung der geltenden Corona-Bestimmungen wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag Polizeibeamte im Bereich des Pendlerparkplatzes am Marschweg in Oldenburg von zwei E-Scooter-Fahrern im Alter von 17 und 18 Jahren angesprochen. Einer von ihnen gab an unmittelbar zuvor im Bereich des Eversten Holz Opfer einer Körperverletzung geworden zu sein. Durch eine weitere Funkstreifenwagenbesatzung kann der Täter hierzu im Nahbereich festgestellt und eine entsprechende Strafanzeige gefertigt werden.
Da bei den beiden E-Scooter-Fahrern durch die aufnehmenden Kollegen eine Alkoholbeeinflussung wahrgenommen wurde, wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass beide Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol stehen. Bei einem der Beiden wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt. Beide Fahrzeugführer erwarten nun entsprechende Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Im diesem Zuge weist die Polizei darauf hin, dass solche Elektroroller unter die Verordnung von Elektrokleinstfahrzeuge fallen und für Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gilt. Ferner unterliegen diese Elektroroller der Versicherungspflicht.