Der hessische Landesverfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Hessen als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten.
Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Hauptsacheverfahren entschieden. Zugleich erklärte das Gericht, dass das Landesinnenministerium und die Behörde die Öffentlichkeit 2022 nicht über die Beobachtung der AfD unterrichten hätten dürfen.
Im Eilverfahren hatte das Gericht bereits im September 2025 die Beschwerde des AfD-Landesverbands zurückgewiesen. Damals teilte das Gericht mit, dass die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes, nämlich tatsächliche Anhaltspunkte für gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen, bei der AfD vorlägen.
Das Verwaltungsgericht habe unter Beachtung der Reichweite der Meinungsfreiheit der AfD im Ergebnis etwa zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten „ethnischen Volksbegriff“ eintrete, hieß es in der Mitteilung. Es gebe hinreichende Aussagen, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch „Fremde“ richteten. Weiterhin gebe es Anhaltspunkte für eine diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund. Es spräche auch einiges dafür, dass die AfD das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland von Grund auf erschüttern und damit zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung in ihrer Ausprägung als Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip fragwürdig erscheinen lassen wolle, hieß es weiter.
Foto: via dts Nachrichtenagentur


























