Der Verfassungsschutz hat im Jahr 2025 im Auftrag der Bundesregierung fast 400 Organisationen und Einzelpersonen überprüft, die öffentliche Fördermittel beantragt haben oder im Rahmen von Programmen oder Preisvergaben des Bundes gefördert wurden. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Samstagausgaben) berichten.
Demnach wurden im vergangenen Jahr 218 Organisationen und 178 Personen nach dem sogenannten „Haber-Verfahren“ überprüft. Solche Überprüfungen waren zuletzt in die Kritik geraten, weil Kulturstaatsminister Wolfram Weimer drei Buchhandlungen nach einer solchen Abfrage beim Verfassungsschutz vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen hatte.
Nach den Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Jahr 2025 in zehn Fällen bei Personen und in 34 Fällen bei Organisationen „das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ übermittelt. Diese Übermittlung erfolgt über das BMI an das jeweils anfragende Ministerium. Anschließend gibt es die Möglichkeit, weitere Details zu erfragen. In Insgesamt 38 Fällen habe das BfV Informationen übermittelt, die über das bloße Vorhandensein „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ hinausgehen.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, kritisierte die Überprüfungen. „Das Innenministerium führt einen verdeckten Feldzug gegen die Zivilgesellschaft“, sagte Bünger den Zeitungen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) missbrauche den Verfassungsschutz „als staatliche Prüfstelle für unliebsame Gesinnungen“, kritisierte sie. „Diese Praxis der Hinterzimmer-Checks muss sofort enden. Wir brauchen Transparenz statt staatlichem Misstrauen gegen alle, die die Demokratie verteidigen.“
Foto: via dts Nachrichtenagentur



























