Die Bundesregierung schließt es nicht aus, dass Arbeitgeber mehr Zeit bekommen werden, die geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten auszuzahlen.
Der Gesetzesvorschlag orientiere sich an der Inflationsausgleichsprämie, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch der dts Nachrichtenagentur. Diese konnte von Ende 2022 bis Ende 2024 ausgezahlt werden, während für den neuen Krisenbonus bisher nur das laufende Jahr als Zeitraum angegeben wird.
Der Sprecher räumte ein, dass bei der Inflationsausgleichsprämie ein längerer Zeitraum vorgesehen war. „Ich will jetzt nicht das Strucksche Gesetz zitieren, aber natürlich ist das jetzt ein Auftakt einer Gesetzesberatung“, fügte er hinzu. Es könne sehr gut sein, dass über den Zeitraum noch im parlamentarischen Verfahren beraten werde. Auch mit den Sozialpartnern werde darüber noch gesprochen. „Das ist etwas, was dem Bundesfinanzminister auch sehr wichtig ist.“
Der grundsätzliche Ansatz der Bundesregierung aus dem Beschluss vom letzten Wochenende sei es gewesen, „Sofortmaßnahmen“ zu treffen, die sehr schnell wirken könnten, so der Sprecher. Der Krisenbonus sei dabei eine Maßnahme, „mit der auch Arbeitgeber und Unternehmen in dieser Krise zeigen können, dass sie Verantwortung übernehmen und ihre Beschäftigten gerade in dieser Krise unterstützen“. Das sei freiwillig und müsse nicht gemacht werden.
Ob der Bund als Arbeitgeber selbst die Prämie auszahlen wird, ist unterdessen offenbar noch nicht entschieden. Das müsse innerhalb der Bundesregierung und auch der Koalition geklärt werden, sagte ein Sprecher des für den öffentlichen Dienst zuständigen Innenministeriums. Ob die Bundesminister die Prämie erhalten werden, ist ebenfalls noch offen. Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille sagte der dts Nachrichtenagentur, dass er dazu derzeit „nichts weiß“ und daher auch nichts sagen könne.
Foto: via dts Nachrichtenagentur


























