Das Bundeswirtschaftsministerium plant neue Hürden für den Ausbau der Solarenergie. Das geht aus einem Arbeitsentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 22. Januar hervor, über den der „Spiegel“ berichtet.
Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt sollen demnach keine Förderung mehr erhalten. Derzeit bekommen sie zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde, abhängig davon, wie groß sie sind und ob sie nur einen Teil ihres Stroms einspeisen oder allen.
Betreiber kleiner Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 25 Kilowatt müssen sich laut Arbeitsentwurf künftig selbst erst einen Abnehmer für ihren Strom suchen, ehe sie diesen ins Netz speisen dürfen. Bisher mussten die Netzbetreiber ihnen den Strom stets abnehmen.
Für kleinste Anlagen unter sieben Kilowatt soll bald eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler gelten – was die Investitionskosten in die Höhe treiben würde. Die Betreiber der Anlagen müssen einen entsprechenden Antrag für eine vorzeitige Ausstattung mit einem solchen Zähler bis spätestens Ende 2028 stellen. Balkonkraftwerke sind davon ausgenommen.
Dazu sollen Solardachanlagen nach den Plänen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nur noch mit der Hälfte ihrer Leistung Strom in die Netze einspeisen dürfen. Alles darüber dürfen sie nur selbst verbrauchen oder im eigenen Speicher zwischenlagern. Im Gesetzentwurf ist noch offen, ob diese Regelung nur für Anlagen unter 25 Kilowatt gilt oder auch für Anlagen bis 100 Kilowatt. Bislang war die Einspeiseleistung auf 60 Prozent gedrosselt, nach Einbau eines Smart Meters fiel die Einschränkung komplett weg. Balkonkraftwerke sind hier ebenfalls ausgenommen.
Ein fünfter Punkt in Reiches Entwurf würde das Marktsegment der größeren Anlagen maßgeblich verändern. In diesem erhalten Anlagen mit einer Leistung von mehr als 25 Kilowatt bisher verschiedene Fördersätze, je nach ihrer Größe. Reiche will den Fördersatz nun vereinheitlichen – was die sehr großen Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE gegenüber kleineren gewerblichen bevorteilen dürfte. Hauptgrund sind die enormen Skaleneffekte beim Anlagenbau.
Das Wirtschaftsministerium wollte die Details aus dem Entwurf auf Anfrage des „Spiegels“ nicht kommentieren. Man wolle der öffentlichen Konsultation nicht vorgreifen, sagte ein Sprecher. Diese werde erfolgen, sobald die Arbeiten an der EEG-Novelle abgeschlossen seien.
Grundsätzlich bestehe beim EEG Handlungsbedarf, da die Kosteneffizienz und die Versorgungssicherheit „in den letzten Jahren zu wenig berücksichtigt“ worden seien. Die Allgemeinheit dürfe nicht weiter über Steuermittel Strom aus kleinen Solardachanlagen finanzieren, „die sich bereits ohne Förderung wirtschaftlich tragen könnten“.
Der Zubau von Photovoltaik und Windkraft hat im vergangenen Jahr nicht die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Ausbauziele erreicht. Seit 2025 sollen jährlich 7,8 Gigawatt Windenergie zugebaut werden, ab 2026 soll der Solarzubau auf jährlich 22 Gigawatt steigen. Die Kürzung der Einspeisevergütung im EEG hatte in den Jahren nach 2012 dazu geführt, dass der Ausbau einbrach.
Foto: via dts Nachrichtenagentur



























