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ePA-Umfrage zeigt geringe Bekanntheit trotz hohem Interesse an elektronischer Patientenakte

Kurz vor dem Start der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) zeigt eine neue Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbands Nachholbedarf mit Blick auf die Bekanntheit des Angebots. Der Forsa-Befragung zufolge, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben) berichten, sind Versicherte, die seit Januar 2025 in ärztlicher Behandlung waren, bisher kaum mit dem Thema elektronische Patientenakte in Berührung gekommen.

84 Prozent der Menschen mit einem Arztbesuch im laufenden Jahr geben an, dass die ePA in der Arztpraxis bisher kein Thema gewesen sei. 9 Prozent berichten, dass sie schon vom Arzt oder Praxisangestellten darauf angesprochen worden seien, 6 Prozent haben das Thema ePA selbst angesprochen.

Das Interesse der gesetzlich Versicherten an der Nutzung der ePA ist aber der Befragung zufolge groß. 88 Prozent der gesetzlich Versicherten geben an, Interesse daran zu haben, über ihre elektronische Patientenakte künftig Gesundheitsdaten wie beispielsweise Arztbriefe oder Laborbefunde einzusehen.

Etwas weniger ausgeprägt ist das Interesse daran, in Zukunft selbst Dokumente in der eigenen ePA zu speichern und seinen Ärzten zugänglich zu machen: 63 Prozent stimmen hier in der aktuellen Befragung eindeutig oder eher zu, 18 Prozent äußern sich ablehnend.

Für die Forsa-Befragung sind laut AOK vom 18. August bis zum 4. September 2025 insgesamt 8.509 gesetzlich versicherte Personen ab 18 Jahren befragt worden.

Die ePA soll für rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte als digitaler Speicher für Gesundheitsdaten dienen. Seit Frühjahr konnten Ärzte auf freiwilliger Basis Befunde einstellen. Ab 1. Oktober ist die Nutzung in Praxen, Kliniken und Apotheken verpflichtend. Allerdings gab es zuletzt auch Berichte, wonach die notwendige technische Ausstattung noch nicht in allen Praxen verfügbar sei.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kritisierte dies. „Mit dem 1. Oktober beginnt die Pflicht zur Befüllung der ePA für Leistungserbringer, zum 1. Januar 2026 stellen wir die elektronische Patientenakte scharf“, sagte sie den Funke-Blättern. Dann griffen Sanktionen für Ärzte. „Der Gesetzgeber hat großzügige Fristen eingeräumt, um ausreichend Zeit für die Anpassung zu geben“, so Warken.

Der Ministerin zufolge ist auch ein Großteil der Praxen und Krankenhäuser bereits angebunden. „Nun sollten schnellstmöglich die technischen Grundlagen geschaffen werden, damit die ePA flächendeckend befüllt werden kann. Wir sehen, dass die ePA als zentraler Baustein hin zu mehr Digitalisierung des Gesundheitswesen immer breiter zum Einsatz kommt“, sagte die CDU-Politikerin weiter.

Der Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner sagte, es sei nötig, die ePA noch bekannter zu machen und über den Nutzen der ePA breit aufzuklären. „Anders als beim Online-Banking wird das kein Selbstläufer sein, da der Nutzen im Alltagsleben der Menschen nicht ganz so offensichtlich ist“, sagte Greiner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Aufklärung sei auch notwendig über die Möglichkeit, einzelne Informationen oder Dokumente in der ePA zu löschen. Greiner warnte aber auch davor, zu vorschnell tätig zu werden. „Nicht immer überblicken Patienten die Konsequenzen, wenn sie solche Löschungen vornehmen, wenn zum Beispiel Wechselwirkungen von Arzneimitteln nicht mehr vollständig entdeckt werden können“, erklärte der Wissenschaftler, der an der Universität Bielefeld lehrt.

Greiner verlangte, perspektivisch sollten auch Gesundheitsdaten der Versicherten selbst in der ePA Berücksichtigung finden. „Informationen der Patienten wie beispielweise die Dokumentation von Blutzucker- oder Blutdruckwerten sowie Daten aus Gesundheits-Apps bzw. Wearables können den Behandlungsprozess wesentlich unterstützen.“ Damit Patienten von der zur Verfügungstellung ihrer selbst generierten Gesundheitsdaten profitieren könnten, „sollte eine standardisierte und strukturierte Dokumentation von solchen Daten perspektivisch in der ePA erfolgen“, sagte er.

Darüber hinaus sollten auch Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen im digitalen Gesundheitsspeicher zu finden sein, forderte Greiner.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider forderte ebenfalls weitere Optimierungen, beispielsweise beim Rechtemanagement der Versicherten, wie sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte. Datenschutzpolitisch würde sie sich hierbei noch mehr Einstellungsmöglichkeiten wünschen.

„Zwar sind nach SGB V bereits vielfältige Widerspruchsmöglichkeiten vorgesehen, die die Versicherten wahrnehmen können. Eine dokumentengenaue Einstellungsmöglichkeit wäre aber wünschenswert“, so Specht-Riemenschneider. Grundsätzlich, erklärte die Datenschützerin, werde sie weitere Ausbaustufen der ePA genau analysieren und die Verantwortlichen bei der Umsetzung der ePA beraten, sodass es gar nicht erst zu Datenschutzverstößen kommt.

Der Chaos Computer Club (CCC) hatte Ende des vergangen Jahres Sicherheitslücken aufgedeckt, die mittlerweile behoben sind.

Foto: via dts Nachrichtenagentur