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Stadion-Neubau: Im zweiten Anlauf über wichtige Hürde

Themenbild: Pixabay

Oldenburg. Der Rat der Stadt Oldenburg unternimmt am Montag, 28. Oktober, einen zweiten Anlauf, um eine rechtssichere Finanzierung des an der Maastrichter Straße geplanten Stadion-Neubaus auf den Weg zu bringen. In der vorangegangenen Sitzung am 30. September war ein Beschluss über das weitere Vorgehen auf Antrag der CDU vertagt worden.

Nun legt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann dem Rat einen modifizierten Beschlussvorschlag vor. Kernpunkt des Beschlusses ist die Maßgabe, dass die Stadt einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro an die Stadion Oldenburg GmbH & Co. KG leistet. Neu aufgenommen wurde im Entscheidungsvorschlag, dass der – durch den Einsatz der städtischen Eigenkapitaleinlage voraussichtlich entstehende – jährliche Liquiditätsüberschuss der Stadiongesellschaft an den städtischen Haushalt zurückgeführt werden soll.

Der Beschlussvorschlag für den Rat sieht außerdem vor, dass die Eigenkapitalstärkung in mehreren Tranchen gezahlt wird. Der Auszahlungszeitpunkt orientiert sich am Baufortschritt und am tatsächlichen Finanzbedarf.

Eigenkapitalzuschuss von bis zu 15 Millionen Euro

„Mit diesen Anpassungen erreichen wir zweierlei: Zum einen tragen wir den Hinweisen der Kommunalaufsicht Rechnung. Zum anderen berücksichtigen wir in der ergänzten Beschlussvorlage die Möglichkeit einer perspektivischen Rückzahlung der Kapitaleinlage“, erläutert Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Die Kommunalaufsicht hat uns in Abstimmungsgesprächen deutlich gemacht, dass wir durch einen maximal zulässigen Eigenkapitaleinsatz den Umfang der Bürgschaften zu minimieren haben. Die 15 Millionen Euro sollen in dem Beschluss als Höchstsumme festgelegt werden. Der Eigenmittel-Einsatz hat den Vorteil, dass die Zins- und Tilgungslast erheblich sinken wird.“ Krogmann geht davon aus, dass die Ratsmehrheit, die im April dieses Jahres für den Stadionneubau gestimmt hat, mit diesen Ergänzungen bereit ist, die nächsten Schritte zur Umsetzung des Vorhabens zu beschreiten.

Was findet auf den Grünflächen statt?

In nur etwas über hundert Metern Entfernung finden sich auf zwei Grünflächen weitere Anziehungspunkte: So wird der Zirkuspädagoge Jaro Birkigt („Der mit Hut“) sein Zirkuszelt aufbauen und mit interessierten Kindern und Jugendlichen eine Vorstellung vorbereiten, die noch am selben Tag aufgeführt wird. Fast gegenüber stehen neben Fußballfeld und Hüpfburg Slacklines und eine Stockbrot-Feuerstelle zur Verfügung.

Im Einklang mit EU-Beihilferecht

Nach Prüfung der von der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei kann der Stadion-Neubau im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht finanziert werden. Unter Anwendung der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ließe sich ein zeit- und kostenaufwändiges Notifizierungsverfahren bei der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Kommission vermeiden. Die EU-Beihilfegrenze für Investitionen in Sportinfrastrukturen liegt bei Anwendung der AGVO bei einer Höhe von bis zu 33 Millionen Euro. Dieser Schwellenwert kann beim Oldenburger Stadionprojekt eingehalten werden – als Investitionsbeihilfen gelten der Wert des an die Stadiongesellschaft zu übertragenden städtischen Grundstücks (nach vorläufiger Einschätzung sind dies bis zu 18 Millionen Euro) und der nun geplante Eigenkapitalzuschuss in Höhe von maximal 15 Millionen Euro.

PM/Stadt Oldenburg