Aurich / Nordhorn / Essen / Oldenburg / Weener. Kräfte der Zoll-Kontrolleinheit Papenburg und des Zollfahndungsamtes Essen, Dienstsitz Nordhorn entdeckten am vergangenen Donnerstag (07.03.2024) eine professionelle Cannabisplantage in Weener und stellten fast 100 Cannabispflanzen sowie 1200 Gramm konsumfertiges Marihuana und 3000 Gramm getrocknete Marihuanadolden sicher.
In den Tagen zuvor hatten Zöllner*innen der Zoll-Kontrolleinheit Papenburg zufällig starken Marihuanageruch aus dem Objekt wahrgenommen. Eine Überprüfung mittels Wärmesensoren erhärtete den Verdacht auf eine illegale Cannabisplantage. Die Papenburger Zöller*innen informierten die Fahnder*innen aus Nordhorn. Diese nahmen umgehend weitere Ermittlungen auf, welche den Anfangsverdacht auf eine aktive Cannabis-Plantage erhärteten. Das Amtsgericht Aurich erließ anschließend auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich einen Durchsuchungsbeschluss für das zuvor observierte Objekt.
Am 07.03.2024 vollstreckten die Zöllner*innen aus Papenburg und Nordhorn diesen Durchsuchungsbeschluss in Weener. In dem Objekt fanden die Kräfte insgesamt 94 Cannabispflanzen, 1200 Gramm konsumfertiges Marihuana, ca. 3000 Gramm getrocknete Cannabisdolden sowie umfangreiches Plantagenequipment auf professionellem Niveau. Auch die zwei beschuldigten Niederländer wurden angetroffen. Sie verbleiben nach Abschluss strafprozessualer Maßnahmen auf freiem Fuß.
Der Straßenverkaufswert des sichergestellten Rauschgiftes beläuft sich auf etwa 42.000 Euro.
Unterstützt wurden die Zöllner*innen durch das Technische Hilfswerk, Ortsverband Leer.
Da auch der Strom zum Plantagenbetrieb illegal dem Netz entnommen wurde, unterstützte auch der Netzbetreiber die Maßnahme.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen – Dienstsitz Nordhorn – im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aurich.
„Eine weibliche Cannabis-Pflanze liefert im Schnitt etwa 50 Gramm verkaufsfertiges Marihuana. Im vorliegenden Fall hätte die ausgeblühte Ernte der sichergestellten 94 Pflanzen demzufolge fast 5 Kilogramm Marihuana mit einem Straßenverkaufswert von ca. 50.000,- Euro erbringen können“, so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamtes Oldenburg.
PM/Hauptzollamt Oldenburg