Oldenburg. Zu einer reinen Fußgängerzone wird die Promenade am Alten Stadthafen ab etwa Mitte März: Die Regelung kommt allen zugute, die dort Spaziergänge unternehmen, einfach am Wasser verweilen oder die Hafenpromenade als gemütlichen Treffpunkt nutzen möchten.
Da es in der Vergangenheit häufig Konflikte zwischen Spaziergängerinnen und Spaziergängern und Radfahrenden gegeben hatte, wird die Verkehrsführung des Radwegs nun dahingehend geändert, dass der bereits bestehende Radweg am Stau genutzt werden muss.
Wie wird die Änderung kenntlich gemacht und ab wann gilt sie?
Die Änderung wird zu Mitte März umgesetzt und gilt, sobald die Beschilderung „Radfahrer frei“ an der Hafenpromenade entfernt wurde. Damit ist der Bereich als Fußgängerzone ausgeschildert und ein Befahren mit dem Fahrrad ist verboten. Für die Übergangszeit wird zusätzlich das Verkehrszeichen 254 „Verbot für Radfahrende“ aufgestellt. Außerdem wird die geänderte Verkehrsführung, vom Stautorkreisel kommend, zunächst auch auf dem Pflaster mit einer Markierung kenntlich gemacht. Mittelfristig ist geplant, die Pflasterung selbst dahingehend zu ändern, dass Radfahrende auf den Radweg entlang der Straße Stau geleitet werden.
Ist bei Missachtung der neuen Regelung mit einem Bußgeld zu rechnen?
Das Bußgeld für unerlaubtes Radfahren in einer Fußgängerzone oder auf einem Gehweg beträgt 25 bis 40 Euro, je nachdem, ob der Bereich verbotenerweise befahren wird, oder zusätzlich eine Gefährdung oder ein Unfall verursacht wurde. Die Polizei wird den Bereich entsprechend kontrollieren.
Warum ist es nötig, den Radverkehr von der Hafenpromenade auszuschließen?
Die Hafenpromenade ist sowohl bei Fußgängerinnen und Fußgängern als auch bei Radfahrenden sehr beliebt. Sie ist Teil des Hunteradwegs und eine direkte und attraktive Radverkehrsverbindung Richtung Innenstadt. Auch bisher war die Promenade eine Fußgängerzone, allerdings mit dem Zusatz „Fahrrad frei“ – dieser wird nun zurückgenommen. Insbesondere in den Monaten mit Terrassenbetrieb, aber auch darüber hinaus kam es immer wieder zu Konflikten und Beschwerden, da viele Radfahrende durch ihr unachtsames Verhalten zu Fuß Gehende bedrängen und gefährden. Aus diesem Grund hatten Bürgerinnen und Bürger bereits 2020 den Wunsch an die Stadtverwaltung herangetragen, den Radverkehr auszuschließen. Um einer solchen Sperrung noch entgegenzuwirken, wurde 2021 zunächst mit Hilfe von Boden-Piktogrammen auf den Vorrang des Fußverkehrs und die erforderliche Rücksichtnahme durch Radfahrende hingewiesen – allerdings ohne Erfolg. Es gibt weiterhin viele Konflikte, sodass die Stadtverwaltung sich nun für die geänderte Verkehrsführung entschieden hat. Über die Maßnahme wurde am Montag, 19. Februar, im Verkehrsausschuss berichtet.
PM/Stadt Oldenburg