Oldenburg. Wie hoch sind eigentlich „ortsübliche“ Mieten in Oldenburg? Das soll künftig ein „qualifizierter Mietspiegel“ verraten. Die Vorarbeiten zur Erstellung des Vergleichsinstruments sind jetzt gestartet, ein Arbeitskreis unter Federführung der Stadtverwaltung hat Anfang November erstmals getagt.
Neues Mitspiegelrecht
Hintergrund ist das am 1. Juli 2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz (MsRG). Die wesentlichste Änderung ist, dass Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern künftig verpflichtet sind, einen Mietspiegel zu erstellen. Mietspiegel geben eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Stadt. Dabei wird für die vergangenen sechs Jahre ermittelt, wie hoch die Miete für vergleichbare Wohnungen ähnlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage war. Hierbei spielen auch Faktoren wie die Energieeffizienz eine Rolle. Nach dem Gesetz ist es den Kommunen freigestellt, ob sie einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel erarbeiten.
Orientierungshilfe und Transparenz
Die Stadt Oldenburg hat sich entschieden, einen qualifizierten Mietspiegel auf der Grundlage wissenschaftlich erarbeiteter Daten zu erstellen. Dieser gibt Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern eine verlässliche Orientierungshilfe zur Festlegung der Miethöhe und bietet eine höhere Rechtssicherheit. Er stellt kein Steuerungsinstrument dar, führt jedoch zu größerer Transparenz.
Befragung sorgt für Datengrundlage
Die notwendigen Informationen zur Aufstellung des qualifizierten Oldenburger Mietspiegels werden durch eine Kombination von Mieter- und Vermieterbefragungen gewonnen. Die Befragungen dienen ausschließlich der Schaffung einer repräsentativen Datengrundlage. Die Angaben werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt und ausgewertet. Dazu werden Anfang Januar 2023 stichprobenartig Mieterhaushalte sowie Vermieterinnen und Vermieter angeschrieben. Aktuell bereitet die Stadt Oldenburg gemeinsam mit dem beauftragten ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH und dem neu gegründeten Arbeitskreis „Mietspiegel“, der aus Interessensvertretern von Mietern und Vermietern besteht, diese Unterlagen vor.