Die Bündel sind am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr im öffentlichen Bereich an der Grundstücksgrenze bereitzulegen, denn das Abfuhrunternehmen betritt keine Privatgrundstücke. „Das Strauchwerk darf nur mit verrottbarem Bindematerial wie Bast, Jute- oder Sisalband gebündelt werden“, erinnert Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, an die Regeln und fügt hinzu: „Nicht gebündeltes Strauchwerk sowie Bündel mit Draht oder Kunststoffband werden nicht abgefahren. Er weist darüber hinaus darauf hin, dass die Bündel auf eine Maximallänge von 1,50 Meter zu kürzen seien. Stämme oder Äste dürften nicht mehr als einen Durchmesser von 15 Zentimeter haben. Und die Gesamtmenge des bereitgelegten Ast- und Strauchwerks dürfe drei Kubikmeter nicht überschreiten.