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Regional

Pflegeheime müssen vor Besuchen Corona-Tests anbieten

Oldenburg. Pflegeheime sind verpflichtet, für alle Besucherinnen, Besucher und Dritte, die die Einrichtung betreten wollen, Corona-Tests anzubieten. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Stadt Oldenburg auf Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums erlässt. Die Testpflicht gilt bis zum 7. April 2023.

Die Allgemeinverfügung ist inhaltsgleich mit den bisherigen Testpflicht-Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnungen. Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 16. September 2022 ist es aus rechtlichen Gründen allerdings nicht mehr möglich, eine solche Regelung über die ab dem 1. Oktober 2022 geltende Niedersächsische Corona-Verordnung vorzuschreiben. Deshalb hat das Land die Kommunen angewiesen, als landesspezifische Vorgabe zum Infektionsschutz entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen, die die bisherige Praxis fortführen.

Die Allgemeinverfügung soll die Besuchsrechte der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sicherstellen und diese vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen. Das Recht auf soziale Teilhabe der in Heimen betreuten Menschen umfasst die Möglichkeit, regelmäßig Besuch zu empfangen. Dieses Recht läuft ins Leere, wenn Besuche nicht möglich oder unzumutbar erschwert sind, weil für Besucherinnen und Besucher keine adäquate Testmöglichkeit erreichbar ist, heißt es in der Begründung.

Besucherinnen und Besucher von Menschen, die in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, haben Anspruch auf kostenlose Bürgertests.