Oldenburg. „Wir müssen die Gasspeicher weiter auffüllen, um uns gut auf den Winter vorzubereiten. Daran führt kein Weg vorbei. Ich freue mich, dass der Bund nun entsprechende Verordnungen beschlossen hat, die wir in unserem Oldenburger Maßnahmenpaket berücksichtigen und eingearbeitet haben“, äußert sich Oberbürgermeister Jürgen Krogmann zufrieden darüber, dass es nun auch auf Bundesebene bezüglich des drohenden Gas-Engpasses vorangeht. Nachdem die Stadt Oldenburg am 11. Juli 2022 als eine der ersten Kommunen in Deutschland ein Paket mit Energiesparmaßnahmen auf den Weg gebracht hatte und in einer Zwischenbilanz messbare Wirkungen feststellen konnte, wird das Paket nun erweitert. Der Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten und der Verwaltungsausschuss machten dafür in ihrer Sitzung am Montag, 29. August, den Weg frei.
Duschen bleiben kalt
Demnach bleibt die zentrale Warmwasseraufbereitung in den Sporthallen und Sportstätten bis auf weiteres abgeschaltet. Die Einsparpotentiale rechtfertigen die Weiterführung: So konnte im Durchschnitt in zehn städtischen Sporthallen innerhalb von zwei Wochen der Gesamtverbrauch im Monat Juli 2022 gegenüber dem Vormonat um 34 Prozent gesenkt werden – das entspricht rund 10.000 Kilowattstunden (kWh). Das Einsparpotential für einen gesamten Sommermonat beträgt nur für diese Hallen etwa 27.000 kWh, hat der Eigenbetrieb für Hochbau und Gebäudewirtschaft errechnet.
Zur Vermeidung einer Verkeimung beziehungsweise Ausbreitung von Legionellen in den Warmwasserbereitungsanlagen (WWB) werden die im gesamten System vorhanden Entnahmestellen zyklisch, nach Vorgabe der Trinkwasserverordnung und je nach Größe der Objekte manuell oder automatisch, gespült. Ausgenommen von den Temperaturbeschränkungen bei Trinkwassererwärmungsanlagen sind laut Bundesverordnung unter anderem auch Kindertagesstätten und andere Einrichtungen zur Betreuung von Kindern wie beispielsweise Krippen.
Stadtteilbäder werden in Ferien geschlossen
Darüber hinaus sollen die Stadtteilbäder in den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien 2022/2023 geschlossen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Beschlüsse in den hierfür zuständigen Ausschüssen vorzubereiten. Hier sind aufgrund des hohen Energiebedarfs für die Beheizung der Beckenanlagen weitere Energieeinsparungen zu erwarten. Der Stadtsportbund wurde über die Schließungsabsicht informiert und trägt diese Maßnahme mit. Um den Schwimmvereinen eine Teilkompensation der Trainingseinschränkungen durch die Bäderschließung zu ermöglichen, prüft die Bäderbetriebsgesellschaft Möglichkeiten, das Trainingsangebot im Olantis-Huntebad zu erweitern. Krogmann ist dabei besonders wichtig: „Die Schließung steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Anfängerschwimmkurse im Rahmen der Initiative ‚Oldenburg lernt schwimmen‘.“
Stadtverwaltung schließt zwischen Weihnachten und Neujahr
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, dem Verwaltungsausschuss ein Konzept für eine möglichst vollständige Schließung der allgemeinen Serviceangebote vom 24. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit dem möglichst vollständigen Herunterfahren des allgemeinen Dienstbetriebes der Stadtverwaltung und damit Vermeidung der Gebäudebeheizung kann ein erheblicher Einspareffekt erreicht werden. „Mit einer Absenkung der Innenraumtemperaturen, die in den nicht mehr genutzten Gebäudeteilen deutlich höher ausfallen kann, sind pro Grad Verbrauchseinsparungen von rund 6 Prozent erreichbar“, bilanziert Krogmann.
Vorplanung für eine Leistungsreduzierung im ÖPNV
Die von der VWG im ÖPNV-Netz im Stadtgebiet Oldenburg eingesetzte Busflotte wird fast ausschließlich mit Erdgasfahrzeugen betrieben. Im Falle einer Eskalation der Gasmangellage, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Einstellung der Gaslieferungen für nicht geschützte Kunden führt, ist eine Reduzierung des Leistungsangebotes der VWG zu erwarten, da Erdgas für den regelhaften Busbetrieb nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen könnte. Um ein Mindestangebot für den ÖPNV aufrechterhalten zu können, soll die VWG eine Vorplanung für eine Leistungsreduzierung im ÖPNV erstellen.
Über Ampeln und Straßenbeleuchtung
Maßnahmen zur Abschaltung oder Reduzierung der Betriebszeiten von Ampelanlagen und der Straßenbeleuchtung sollen grundsätzlich nicht realisiert werden. Der Verzicht erfolgt aus technischen Gründen und aufgrund von Sicherheitsaspekten. Offen ist hierbei noch eine Prüfung, ob eine Verkürzung der Einschaltzeiten der Straßenbeleuchtung umsetzbar ist.
Über die Bundesmaßnahmen
Das Oldenburger Maßnahmenpaket berücksichtigt die derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben oder Regelungen wie beispielsweise der Unfallversicherungsträger. Die am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossene Kurzfristenenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) ist eingearbeitet. Hier wirken sich die Regelungen zu den Raumtemperaturen, zur Warmwasserbereitung und zur Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude aus. Die Regelungen der gleichzeitig beschlossenen Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimiV) sind für den Betrieb der Heizungsanlagen zu beachten und sind als Maßnahme im Katalog der städtischen Maßnahmen nicht aufgeführt.
Energieverbrauch der städtischen Liegenschaften
Der Erdgasverbrauch in den städtischen Liegenschaften beträgt rund 41 Millionen Kilowattstunden im Jahr. Der Stromverbrauch umfasst rund 12 Millionen Kilowattstunden im Jahr. Doch die Maßnahmen der Stadt sind nur ein Teil des großen Ganzen. Deshalb appelliert Oberbürgermeister Jürgen Krogmann nach wie vor daran, so viel Energie zu sparen wie möglich: „Wenn jede und jeder von uns auch nur einen kleinen Beitrag leistet und für sich schaut, wo sie oder er Energie einsparen kann und dies auch umsetzt, schaffen wir es gemeinsam auch durch diese Krise.“
Mehr erfahren?
Alle Informationen zur Gasmangellage, den Einsparmaßnahmen in unserer Stadt sowie praktische Alltagstipps für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es auf der städtischen Website unter www.oldenburg.de/energiesparen.