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Oldenburg

Am Marschweg kann unter Flutlicht gespielt werden

Oldenburg. Der VfB Oldenburg wird am heutigen Tag seine Drittliga-Partie gegen den SV Elversberg im Marschwegstadion unter Flutlicht austragen können. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Stadt Oldenburg in Auftrag gegebenes Lichtimmissionsgutachten. Demnach sind bis zur Winterpause, die in dieser Saison bereits Mitte November beginnt, Flutlicht-Spiele im Marschwegstadion zu bestimmten Tageszeiten möglich. Damit wird am 9. August zum ersten Mal in der Geschichte der 1951 eröffneten städtischen Sportstätte mit künstlichem Licht gespielt. Anpfiff ist um 18.30 Uhr.

Auch die für die A28 zuständige Autobahn GmbH hat ihr Okay gegeben. Die Zustimmung gilt zunächst für die bereits terminierten Spieltage bis einschließlich zum 17. September. Für die danach folgenden Spieltage sollen weitere Abstimmungen und Überprüfungen vorgenommen werden.

„1:0 für den Fußballsport in Oldenburg! Ich freue mich, dass es so schnell gelungen ist, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der VfB möglichst viele Spiele im heimischen Stadion bestreiten und Oldenburg in TV-Übertragungen präsent sein kann. Hier haben das Sportbüro und unser Eigenbetrieb für Gebäudewirtschaft und Hochbau erstklassige Arbeit geleistet“, lobt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Die Euphorie-Welle nach Aufstieg und gutem Saisonstart kann weitergehen. Es zeigt sich aber auch, dass immenser Aufwand nötig ist, um die infrastrukturellen Nachteile des Standortes Marschwegstadion auszugleichen“, gibt Krogmann zu bedenken. VfB-Geschäftsführer Michael Weinberg sagt: „Wir sind stolz und froh zugleich. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung haben wir innerhalb kürzester Zeit einen Meilenstein für den VfB Oldenburg erreichen können. Vielen Dank an alle Beteiligten! Die Zuschauerinnen und Zuschauer können sich auf spannende Heimspiele im Marschwegstadion freuen.“

Der VfB, der ansonsten in die als Ausweichstadion benannte Bundesliga-Arena von Hannover 96 umziehen müsste, benötigt für die 3. Fußball-Liga im Marschwegstadion an Spieltagen Flutlicht, um die anspruchsvollen Lizenzauflagen des Deutschen Fußball-Bundes zu erfüllen. Diese Anforderung gilt für jeden Spieltag, unabhängig von Anstoß- und Jahreszeiten. Dass am 1. Spieltag gegen den SV Meppen noch ohne künstliche Ausleuchtung gespielt werden konnte, war einer einmaligen Ausnahmegenehmigung des DFB zu verdanken.

Zwei Masten
Für den 3. Spieltag gegen Elversberg liefert nun die Firma Musco Lighting Germany GmbH die aus zwei Masten bestehende mobile Flutlichtanlage. Die Kosten dafür trägt der VfB. Der Transport wird am Montag, 8. August, in den frühen Nachmittagsstunden in Oldenburg erwartet. Die Masten werden auf beiden Seiten der Haupttribüne platziert. Die Lichtpunkthöhe der Strahler beträgt auf der südlichen Seite 32 Meter, auf der nördlichen Seite sind es 30 Meter. Jeweils 30 Leuchten sorgen für fernsehtaugliches Licht. Die DFB-Vorgaben verlangen mittlere Beleuchtungsstärken von 800 Lux. Diesen Anforderungen soll das mobile Flutlicht gerecht werden.

Grenzwerte werden eingehalten
Das von der Stadt beauftragte Ingenieurbüro hat in einer Modellrechnung, die auf den Angaben der Betreiberfirma basiert, untersucht, welche Auswirkungen die Flutlichtanlage für die Anwohnerschaft im Bereich des Stadions sowie für den Verkehr auf den benachbarten Straßen und der A28 haben wird. Die Gutachter haben für drei Heim-Spieltage mit unterschiedlichen Spielzeiten Einzelfallbetrachtungen vorgenommen. Demnach können am 9. August (Anpfiff 18.30 Uhr) und an den folgenden Spieltagen bis einschließlich zum 17. September (9. Spieltag, Anstoß 14 Uhr) bei der Bewertung der Blendgefahren die Grenzwerte auf allen Fahrwegen eingehalten werden. Mit Blick auf die Lichtimmissionen für Wohngebäude wird die künstliche Raumaufhellung als unbedenklich eingestuft.

Probelauf und Nachmessungen
Für den 17. Spieltag, der vom 11. bis 14. November stattfindet und der letzte im Marschwegstadion vor der Winterpause sein wird, empfehlen die Gutachter, das Flutlicht nur bis 16.15 Uhr zu betreiben, damit die Grenzwerte auf der A28 eingehalten werden können. Auch die für die Raumaufhellung geltenden Immissionsrichtwerte würden dann nicht überschritten werden. Gleichwohl gibt es bei allen drei Konstellationen aber Stellen in der Stadionumgebung, an denen die Leuchten als blendend wahrgenommen werden – berechnet wurden Werte für insgesamt 18 ausgewählte Immissionsorte. Die Gutachter raten dazu, nach der Errichtung der Flutlichtanlage in einigen Bereichen lichttechnisch nachzumessen, um die Berechnungen zu verifizieren. Die Kontrollmessungen sind für den 20. August geplant. Ein erster Probelauf für die Flutlichtanlage ist am kommenden Montagabend vorgesehen.

 

Siehe auch:

Marschwegstadion: Schallpegelmessungen am 13. Juli – Stadt erfüllt DFB-Anforderungen