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Oldenburg

Führerschein umtauschen: Frist läuft für Jahrgänge 1953 bis 1958 bald ab

Oldenburg. Die Zeit drängt: Die Stadt Oldenburg erinnert daran, dass Umtausch der alten Papierführerscheine in den EU-Kartenführerschein an gesetzliche Fristen gebunden ist. Die gesetzliche Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 läuft am 19. Juli 2022 aus. Diejenigen, die bisher noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, müssen bis dahin den Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben.

Zusätzliches Angebot: Antrag online übermitteln
Als zusätzliches Angebot bietet die Stadt Oldenburg ein ergänzendes Antragsverfahren an, bei dem der Antrag ohne Terminbuchung schriftlich gestellt werden kann. Bei diesem Verfahren wird der Antrag online übermittelt und die Gebühr vorab per E-Payment bezahlt. Es müssen lediglich ein aktuelles Foto und die Unterschrift sowie einige wenige Unterlagen per Post eingereicht werden.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zum Umtausch und zu den nach Geburtsjahrgängen gestaffelten Fristen sind auf der Internetseite der Stadt Oldenburg zu finden.

Hintergrund der Umtauschaktion
Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.