19-Jähriger kollabiert in Haft – Polizei Oldenburg nun zuständig
Am Freitagabend ist ein 19-Jähriger Mann im Gewahrsamsbereich der Polizei Delmenhorst kollabiert und musste in ein Oldenburger Krankenhaus eingeliefert werden. Sein Zustand ist kritisch. Die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland hat die Ermittlungen aufgenommen.
Um 18:30 Uhr war es zunächst zu einem Polizeieinsatz im Delmenhorster Wollepark gekommen. Zwei Beamte wollten hier zwei Männer kontrollieren, die offenbar gerade Betäubungsmittel konsumierten. Als die zivilen Beamten sich als Polizeibeamte zu erkennen gaben und auswiesen, ergriff einer der Männer die Flucht, konnte aber nach wenigen Metern eingeholt werden.
Der 19-Jährige schlug daraufhin dem Beamten mit der Faust gegen den Kopf, woraufhin der Beamte den Mann mit körperlicher Gewalt sowie dem Einsatz von Pfefferspray zu überwältigen versuchte. Dem Heranwachsenden gelang es jedoch, dem Polizeikommissar das Sprühgerät aus der Hand zu reißen und ihm damit abermals gegen den Kopf zu schlagen. Erst nach dem Eintreffen des zweiten Beamten gelang es, den 19-Jährigen zu überwältigen und zu fixieren. Da es zuvor zum Einsatz von Pfefferspray gekommen war, alarmierten die Beamten routinemäßig einen Rettungswagen; eine Behandlung durch Rettungskräfte lehnte der 19-jährige jedoch ab. Er wurde schließlich zur Dienststelle der Polizei Delmenhorst verbracht.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnete eine Bereitschaftsrichterin die Entnahme einer Blutprobe an. Nachdem die Beamten einen Arzt informiert hatten, der die Blutprobe entnehmen sollte, wurde der 19-Jährige für die Dauer der Wartezeit in einer Gewahrsamszelle untergebracht.
Noch vor Eintreffen des Arztes beobachteten Polizeibeamte kurz vor 20 Uhr über die Videoüberwachungsanlage der Gewahrsamszelle, wie der Mann in der Zelle plötzlich zusammenbrach. Die Beamten leiteten daraufhin umgehend Rettungsmaßnahmen ein. Zeitgleich wurden die Rettungsdienste sowie ein Notarzt alarmiert, die kurz darauf die weitere Versorgung des 19-Jährigen übernahmen.
Aus Gründen der Neutralität wurde die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland mit den Ermittlungen beauftragt. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, deswegen können weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft Oldenburg zum jetzigen Zeitpunkt weitere Einzelheiten bekanntgeben.