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Präsenz-Prüfung im Lockdown?

Präsenz-Prüfung im Lockdown?

Viele Studierende der Universität Oldenburg haben mit unklaren Prüfungsformen zu kämpfen

Im Februar steht die alljährliche Prüfungsphase in den Hochschulen an. Wie diese abgehalten werden, steht teilweise bis kurz vor der Prüfung nicht fest.

Auf Nachfrage an das Präsidium der Carl von Ossietzky Universität heißt es, dass bis mindestens zum Ende des aktuellen Wintersemesters (31. März) Lehrveranstaltungen und Prüfungen grundsätzlich online stattfänden. Klausuren würden überwiegend online als e-Klausur durgeführt. Auch Referate, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen seien auf digitale Formate umgestellt worden. Einige Prüfungen könnten aber nicht digital abgehalten werden, für diese müssten Dozierende einen Antrag auf Präsenzprüfung stellen. Betroffen davon sind unter anderem Studiengänge wie Medizin, Chemie und Sport. Wie viele Prüfungen in Präsenz stattfinden werden, wisse das Präsidium bis jetzt nicht.

Um Ansteckungen zu vermeiden, seien Räume entsprechend möbliert worden. Nach der Prüfung würden die Räume gründlich desinfiziert und gelüftet. Pro Person stehe eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung. Wer zur Risikogruppe gehört und dies mit einem Attest nachweisen kann, schreibe die Klausur in einem Einzelraum. Auf dem ganzen Campus-Gelände besteht die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.

Wer sich trotz der Maßnahmen nicht sicher fühle, könne sich von der Prüfung abmelden. Es gebe keine Pflicht, an einer Klausur teilzunehmen, so die Universität. Kai Schmidt, Sprecher des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), sieht das anders. Die Entscheidung „ist natürlich überhaupt nicht frei“, da ein Nichtteilnehmen zu Verlängerungen des Studiums führe. Es sollte nach Auffassung des AStAs immer einen Plan B geben. Auch das BAföG-Amt erklärt, man sei verpflichtet, „an allen erforderlichen Prüfungen teilzunehmen“, sofern man BAföG erhalte.

Ein weiteres Problem besteht bei Modulen, in denen viele Studierende eingetragen sind. „Mathematik für Ökonomen I“ wird am 09. Februar in 13 Räumen geschrieben. Platz ist für 150 bis 200 Studierende vorhanden, knapp 870 Studierende besuchen diesen Kurs. Die verantwortliche Dozentin appellierte an ihre Hörer:innen, dass nur Personen, die dringend einen Leistungsnachweis benötigen, sich für den Termin anmelden sollten. Bei zu vielen Anmeldungen hätte es einen „Plan B“ gegeben, der unserer Redaktion bis jetzt jedoch nicht vorliegt. Fakt ist, ein Vergabeverfahren zur Prüfungszulassen wäre rechtswidrig.

Als Begründung für Präsenz heißt es seitens der Uni, man müsse fachspezifische Methoden auch ohne technische Hilfsmittel prüfen. Bei einer Online-Klausur könne die Hinzunahme von Hilfsmitteln jedoch nicht ausgeschlossen werden. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hält diese Argumente für fadenscheinig und kritisiert, es gäbe genug Möglichkeiten zur Prüfungsüberwachung. Zudem würden Studierende pauschal unter Generalverdacht gestellt werden.

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