Die Unionsfraktion im Bundestag unterstützt den Vorstoß der CDU-geführten Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt für eine Einschränkung des Selbstbestimmungsgesetzes. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe).
Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermögliche, schaffe Einfallstore für möglichen Missbrauch, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Martin Plum, der Zeitung. Das sei schon bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes durch die Ampel-Koalition absehbar gewesen. Der gemeinsame Vorstoß der drei Länder für einen „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“ setze deshalb an der richtigen Stelle an.
Fälle wie der von Liebich würden zeigen, „dass das Gesetz nicht so bleiben kann wie es ist“. Entscheidend sei jetzt, Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben. Das Selbstbestimmungsgesetz müsse deshalb nicht nur evaluiert, sondern auch zügig reformiert werden.
Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Es hat keinen Einfluss auf etwaige medizinische Maßnahmen. Das bis Oktober 2024 geltende „Transsexuellengesetz“ setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung voraus. Dieser Prozess war für die Betroffenen häufig langwierig und kostspielig. Die Gutachtenpflicht stand in der Kritik von medizinischen Fachverbänden.
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