Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat vor den Herausforderungen gewarnt, die die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für den Datenschutz darstellt.
Dass viele KI-Modelle mit Daten von Dritten gefüttert werden, sei definitiv ein Problem, sagte sie am Mittwoch in Berlin der dts Nachrichtenagentur. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlange für jede Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage, was bei der Nutzung von KI oft schwierig sei, so Specht-Riemenschneider.
Die Datenschutzbeauftragte erklärte, dass bei der Verarbeitung von Drittdaten häufig keine Einwilligung vorliege, was zu Problemen führen könne. Auch wenn die „Interessenabwägung als Rechtsgrundlage herangezogen“ werde, sei es nicht garantiert, dass diese immer positiv ausfalle. Sie bekräftigte die Notwendigkeit, auf europäischer Ebene darüber nachzudenken, unter welchen Voraussetzungen Daten verarbeitet werden dürfen.
Specht-Riemenschneider forderte eine Debatte darüber, wofür die Datennutzung durch KI erlaubt oder untersagt sein sollte. Sie hob hervor, dass etwa der Einsatz von KI zur Verbesserung von Therapien und zur Verlängerung von Menschenleben anders zu bewerten sei als die Überwachung von Beschäftigten. Sie wolle eine „zweckgerichtete Diskussion“ auf europäischer Ebene und betonte die Bedeutung öffentlicher Aufklärung durch Datenschutzbehörden.
Foto: via dts Nachrichtenagentur



























