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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot der rechtsextremen Artgemeinschaft

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ bestätigt.

Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Entscheidung fiel im Rahmen einer Klage der Vereinigung, die sich gegen das Verbot durch das Bundesinnenministerium (BMI) vom 4. August 2023 richtete. Das Gericht stellte fest, dass die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung verstoße.

Die Klägerin, die sich als älteste germanisch-heidnische Glaubensgemeinschaft sieht, vertritt laut Begründung des Gerichts eine Ideologie, die sich an der nationalsozialistischen Rassenlehre orientiert. Ihre Mitglieder dürften nur Menschen bestimmter „Rassen“ sein, und sie propagiere eine „Volksgemeinschaft“ auf biologischer Basis. Diese Haltung widerspreche den Grundwerten des Grundgesetzes, insbesondere der Menschenwürde, die unabhängig von Herkunft oder „Rasse“ gelte.

Das Gericht betonte, dass auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den allgemeinen Gesetzen unterlägen. Die „Artgemeinschaft“ habe zentrale Elemente der nationalsozialistischen Ideologie übernommen und verbreite diese durch ihre Publikationen und Veranstaltungen. Die enge Verbindung zu rechtsextremen Kreisen und die Verwendung nationalsozialistischer Symbolik untermauerten das Verbot.

Foto: via dts Nachrichtenagentur