Der frühere Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König, hält die vorläufigen Planungen im Bundesumweltministerium zur Beschleunigung der Endlagersuche für unzureichend.
Diese würden der neuen Bedrohungslage nicht gerecht. „Wir leben seit dem Neustart der Endlagersuche vor über zehn Jahren in einer anderen Realität, bewaffnete Konflikte nehmen weltweit zu“, sagte König der „Welt am Sonntag“. „In dieser neuen Welt sollten wir nicht 1.700 Castorbehälter, von denen jeder einzelne die freigesetzte Radioaktivität von Tschernobyl enthalten darf, noch jahrzehntelang in oberirdischen Hallen stehen lassen.“
Es sei für ihn „unverständlich“, dass die Arbeitsebenen des Bundesumweltministeriums bei ihren Plänen zur Beschleunigung der Endlagersuche „zeitraubende Verfahrensregeln des Standortsuchgesetzes, die nicht im Kern dem Sicherheitsgewinn dienen, unangetastet lassen.“
Das von Carsten Schneider (SPD) geführte Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUKN) erarbeitet derzeit eine Novelle des Standortauswahlgesetzes (StandAG), die mehr Tempo in die Suche nach einem Atomendlager bringen soll. Schneider hatte die Gesetzesinitiative angekündigt, nachdem im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass das im aktuellen StandAG genannte Zieldatum von 2031 nicht mehr zu halten ist. Nach übereinstimmender Schätzung der mit der Ausführung beauftragten Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als auch des Aufsicht führenden Bundesamtes BASE wird sich allein die Standortwahl auf der bestehenden Rechtsgrundlage noch mindestens bis zum Jahr 2074 hinziehen.
Das Bundesumweltministerium bestätigte auf Nachfrage, dass mit einer Gesetzesnovelle eine Standort-Entscheidung bis 2050 möglich werden solle. Es handele sich allerdings um einen frühen Entwurf auf Arbeitsebene. Die „Einbindung und Billigung der Hausleitung“, also des Ministers, liege noch nicht vor. Einzelne Medien hatten über den durchgesickerten Inhalt des Referenten-Entwurfs allerdings bereits berichtet.
König kritisierte, dass das neue, von der Politik genannte Zieldatum 2050 im Gesetzentwurf nicht enthalten ist. Wie es erreicht werden solle, bleibe ebenfalls unklar: „Eine belastbare Projektplanung, wie das Ziel unter Einbeziehung aller gesetzlich geforderter Schritte zu erreichen ist, liegt hierzu nicht vor“, kritisiert König. „Es wäre für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz einer sicheren Endlagerung in Deutschland verheerend, wenn die Öffentlichkeit ein weiteres Mal mit unhaltbaren zeitlichen Versprechen konfrontiert würde.“
König war von 1999 bis 2017 Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und danach bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2024 Präsident der neu geschaffenen Atomaufsichtsbehörde Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Nach Ansicht des Nuklear-Experten ist es angesichts der gewachsenen Bedrohungslage nötig, die Endlagersuche „den politischen und sicherheitsbedrohenden Realitäten“ anzupassen. „Es gilt eine Festlegung zu treffen, wie lange wir das höhere Risiko einer oberirdischen Zwischenlagerung noch tragen können, und ausgehend von diesem Zieldatum das Suchverfahren anzupassen“, sagte König: „Wir verfügen zum Beispiel heute schon über ausreichend Informationen, um weniger geeignete Ausformungen von Wirtsgesteinen und damit große Regionen aus dem weiteren Suchprozess auszuschließen.“
Foto: via dts Nachrichtenagentur



























