Der Bundestag hat grünes Licht für die Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft gegeben. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalition beschlossen.
Die Entlastung würde ohne gesetzgeberische Maßnahmen ab Januar 2026 auslaufen. Laut Bundesregierung würden sich „damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern“. Um dies zu vermeiden, sei die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen, heißt es zur Begründung.
Darüber hinaus sind Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität geplant. So sollen Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ künftig entfallen. Für das bidirektionale Laden sollen klare Vorgaben geschaffen werden, die verhindern, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen „zum Versorger und Steuerschuldner werden“. Mit Blick auf Stromspeicher soll außerdem generell eine doppelte Besteuerung vermieden werden.
Foto: via dts Nachrichtenagentur


























