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Justizministerin Hubig fordert Reform von Paragraf 218 zu Schwangerschaftsabbrüchen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für eine Reform des Paragrafen 218 aus, der die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen regelt.

„Das sind sehr persönliche Entscheidungen, die für die betroffenen Frauen meist existenziell sind“, sagte sie der „Zeit“. In ihrem Interesse und auch in dem vieler Ärzte fände sie es hilfreich, klarzustellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig sei. „Für mich persönlich hat das Thema im Strafrecht nichts verloren“, sagte Hubig.

Dennoch geht die SPD-Politikerin nicht davon aus, das Gesetz in der aktuellen Koalition ändern zu können. „Das ist ein heiß umkämpftes Thema – und wird wohl letztlich kein gemeinsames Vorhaben in dieser Legislaturperiode“, sagte sie.

Die Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen hatte auch die Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf bestimmt, deren Wahl als Verfassungsrichterin im Sommer scheiterte. „Es hat mich und viele andere in der Politik erschüttert“, erklärt die Justizministerin mit Blick auf diesen Vorgang im Bundestag. „Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz sollte geschwächt werden und wurde geschwächt.“ So etwas habe es noch nie gegeben, und sie sei sehr froh, dass es im zweiten Anlauf gelungen sei, drei ebenfalls hervorragende Kandidaten zu wählen. „Den Umgang mit Frau Brosius-Gersdorf bedauere ich sehr, sie hat das mit unglaublich viel Rückgrat und Würde durchgestanden.“

Ein Vorschlagsrecht der AfD für die Richter des Bundesverfassungsgerichts lehnt die Justizministerin ab. Bei der Auswahl der Kandidaten komme es auf die exzellente juristische Qualifikation an – und auf ein Bewusstsein für die Tragweite der Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht zu treffen habe. „Einer als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften Partei ein Vorschlagsrecht einzuräumen, halte ich auch deshalb für ein No-Go“, sagte Hubig.

Foto: via dts Nachrichtenagentur