Berlin (dts) – Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, spricht sich für neue Straftatbestände zum Schutz Jugendlicher vor sexuellen Übergriffen aus.
Für Kinder bis 13 Jahren sei die Gesetzeslage zwar strafrechtlich klar: „Sexueller Kindesmissbrauch ist ein gesellschaftliches No-Go“, sagte Claus der „Welt“ (Freitagsausgabe). Ab 14 Jahren könnten Jugendliche aber selbst über ihre Sexualkontakte entscheiden. „Sexuelle Kontakte von deutlich älteren Personen zu einem oder einer Jugendlichen sind nicht verboten, solange kein unmittelbares Schutzbefohlenen-Verhältnis besteht“, so Claus.
„Es wäre aber wichtig, die Taten, die auf sexuelle Ausbeutung von jungen Menschen abzielen, strafrechtlich besser zu erfassen.“ Als Beispiel nannte sie die Kontaktaufnahme im klassischen Setting des „Sugar Daddys“ oder gezieltes „Grooming“, der Anbahnung von Übergriffen über das Netz.
Um abzusichern, dass sexuelle Kontakte wirklich einvernehmlich sind, reiche die bisherige Regelung „Nein heißt Nein“ zudem nicht aus. „Aus meiner Sicht müsste man zumindest für Jugendliche das Prinzip `Ja heißt Ja` etablieren. Das heißt, dass es bei sexuellen Kontakten einen eindeutigen Konsens geben muss“, so Claus. „Das würde junge Menschen davon befreien, sich im Fall von nicht einvernehmlichem Sex dafür rechtfertigen zu müssen, nicht eindeutig Nein gesagt zu haben. Häufig liegt hier ja auch eine gewisse Drucksituation vor.“
Foto: Kerstin Claus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur