Berlin (dts) – Die Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bildung, Familie, Jugend, Frauen und Senioren, Anne König, fordert einen neuen Straftatbestand zur Ahndung gezielter digitaler Inszenierung und Verbreitung realer Gewalthandlungen.
König schreibt in einem Gastbeitrag für die FAZ, zwischen der massenhaften Verbreitung enthemmender Gewaltaufnahmen in sozialen Netzwerken durch Minderjährige und dem Anstieg der Zahl minderjähriger Tatverdächtiger bei Gewaltdelikten bestehe ein Zusammenhang. Die bisherige Regulierung sozialer Netzwerke im Bundesrecht sei lückenhaft: Die bereits im Strafgesetzbuch enthaltenen Tatbestände gegen Gewaltdarstellungen und zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs reichten nicht aus, um Minderjährige hinreichend zu schützen.
König will zudem Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung nehmen. Sie schlägt vor, die Betreiber sozialer Netzwerke für ihre durch Empfehlungsalgorithmen verursachten psychischen oder sozialen Schädigungen bei Minderjährigen in Haftung zu nehmen. Dafür solle eine neue Haftungsnorm in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt werden.
Die Pflicht zur verlässlichen Altersverifikation sozialer Netzwerke will König ebenfalls im Bundesrecht regeln. „Für Social-Media-Betreiber heißt das: Wer keine wirksamen Maßnahmen zur Alterskontrolle ergreift, sondern womöglich aus wirtschaftlichen Interessen lieber wegsieht, muss abgeschaltet werden. Seine App darf weder in den App-Shops noch sonst wo im Netz noch erhältlich sein – für niemanden mehr“, fordert König.
Foto: Computer-Nutzerin (Archiv), via dts Nachrichtenagentur