Karlsruhe (dts) – Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen mehrere Schleuser nach einem Unfall mit mehreren Toten in Bayern bestätigt. Die gegen ihre Verurteilungen gerichteten Revisionen der Angeklagten seien verworfen worden, teilte der BGH am Dienstag mit. Die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben.
Das Landgericht Traunstein hatte die Angeklagten jeweils wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge in sechs tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit lebensgefährdendem Einschleusen von Ausländern in 13 tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen. Der Organisator der Schleusungsfahrt wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und die beiden weiteren Tatbeteiligten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren bzw. einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Organisator eine Schleusungsfahrt von Wien nach Deutschland geplant. Dabei sollten 22 türkische und syrische Staatsangehörige in einem Kleintransporter befördert werden, der nur über neun reguläre Sitzplätze verfügte. Bei einer polizeilichen Kontrolle im Bundesgebiet versuchte der Fahrer, sich der Kontrolle zu entziehen, was zu einem Unfall führte. Mehrere Insassen wurden aus dem Fahrzeug geschleudert, einige erlitten tödliche Verletzungen. Der Fahrer, der als einziger angeschnallt war, wurde nur leicht verletzt.
Das Urteil des Landgerichts ist nach der BGH-Entscheidung rechtskräftig (Beschluss vom 27. Mai 2025 – 1 StR 124/25).
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