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Öffentlicher Dienst: Schlichter legen Einigungsempfehlung vor

Berlin (dts) – Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens in der Tarifrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine Einigungsempfehlung beschlossen. Die Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mehrheitlich verabschiedet, wie die Konfliktparteien am Freitag mitteilten.

Der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Robert Koch (CDU), sagte: „Angesichts der sehr weit auseinandergehenden Positionen der Tarifvertragsparteien war ein Ausgleich für beide Seiten herausfordernd.“ Das Ergebnis liege im Bereich der zuletzt erzielten Einigungen und gebe zugleich neue Perspektiven für flexibles Arbeiten und auch für die Möglichkeit, mehr zu arbeiten. „Die Einigungsempfehlung hat eine Laufzeit von 27 Monaten.“

Ab 1. April gebe es eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von drei Prozent, mindestens jedoch 110 Euro, so Koch weiter. „Ab 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Entgelterhöhung in Höhe von 2,8 Prozent. Für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen wird die Jahressonderzahlung erhöht. Beschäftigte werden künftig einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage eintauschen können.“ Andererseits könnten die Beschäftigten mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit bis zu 42 Wochenstunden vereinbaren.

„Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite haben zur Vermeidung eines Arbeitskampfes erhebliche Zugeständnisse in Kauf nehmen müssen.“ Aber jetzt müsse in den kommenden zwei Jahren niemand mehr Einschränkungen durch Arbeitskämpfe im bei Weitem größten Tarifbereich Deutschlands befürchten, so der Vorsitzende. Der frühere hessische Ministerpräsident war von der Arbeitgeberseite als Schlichter benannt worden.

Nach dem Scheitern der Verhandlungen sei es in der Schlichtung gelungen, einen Kompromiss in den Schlüsselthemen Arbeitszeit und Bezahlung zu finden, sagte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige Staatsrat Henning Lühr. Ihn hatte die Arbeitnehmerseite als Schlichter berufen.

„Die Weiterentwicklung der souveränen Gestaltung der individuellen Arbeitszeit macht die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver“, sagte Lühr.

Das Schlichtungsverfahren war von den Arbeitgebern am 17. März auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden, nachdem sie das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt hatten. Die Beratungen der Schlichtungskommission wurden am 24. März aufgenommen.

Foto: Streik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur