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Verurteilung wegen heimtückischen Mordes in Damme rechtskräftig

Themenbild: Pixabay

Oldenburg. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 20.09.2024, Az. 5 Ks 1202 Js 12471/24 (18/24), einen nunmehr 50-Jährigen wegen heimtückischen Mordes schuldig gesprochen und ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen der Kammer hat der Verurteilte seiner getrenntlebenden Ehefrau im Februar 2024 in Damme in Tötungsabsicht einen gezielten, wuchtigen Messerstich in die linke Brust versetzt. Hierbei hat der Verurteilte heimtückisch gehandelt, da die Angegriffene sich zuvor keines Angriffs versehen hatte und deswegen wehrlos war. Sie erlitt einen massiven Blutdruckabfall, wurde binnen Sekunden bewusstlos und erlag noch an Ort und Stelle ihren schweren Verletzungen, was der Verurteilte so auch beabsichtigt hatte. Nach der Tat entfernte er sich in seinem PKW und verursachte auf der BAB A1 in suizidaler Absicht einen Verkehrsunfall, indem er in einem Baustellenbereich ungebremst mit ca. 100 km/h rechts einscherte und von hinten unter einen Sattelschlepper raste. Sein Fahrzeug fing Feuer und brannte vollständig aus; er überlebte dank dem mutigen Einsatz tatkräftiger Ersthelfer.

Die Revision des Verurteilten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18.02.2025, Az. 3 StR 598/24, einstimmig verworfen. Die Nachprüfung des Urteils hat keine Rechtsfehler zum Nachteil des Verurteilten ergeben. Die Verurteilung ist somit rechtskräftig.

PM/Landgericht Oldenburg