Oldenburg. Ab Montag, dem 20. Januar 2025, können Eigentümerinnen und Eigentümer von Altbauten in Oldenburg wieder finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen.
Das Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen im Altbau“ bietet Zuschüsse für Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern und Türen, die Installation von Wärmepumpen, Solarthermie-Kollektoren oder Biomasseanlagen. Förderberechtigt sind Wohngebäude, die älter als zehn Jahre sind.
Wichtige Neuerungen im Förderprogramm
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2024 mehrere Anpassungen beschlossen:
Haushaltseinkommen: Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen unter 120.000 Euro.
Maximale Förderung: Pro Antragstellendem können jährlich bis zu drei Gebäude gefördert werden, die nicht selbst für Wohnzwecke genutzt werden.
Höherer Fördersatz bei Dachsanierungen: Wird eine Dachsanierung durchgeführt und besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage, erhöht sich der Fördersatz von 10 auf 15 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.
Neuer Förderbereich: Erstmals werden auch Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze gefördert.
Fördermittel unter Vorbehalt
Für das Jahr 2025 stehen im städtischen Haushalt zwei Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Da der Haushalt jedoch noch von der Landesregierung Niedersachsen genehmigt werden muss, stehen die Förderzusagen unter Vorbehalt.
Weitere Informationen sowie die aktuelle Förderrichtlinie finden Interessierte auf der Website der Stadt Oldenburg unter www.oldenburg.de/altbaufoerderung.
PM/Stadt Oldenburg