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Sicher ins neue Jahr: Hinweise zum Umgang mit Feuerwerk an Silvester

Themenbild: Pixabay

Oldenburg. Der Jahreswechsel steht bevor, und die Stadt Oldenburg gibt wichtige Sicherheitshinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern. Ziel ist es, Brände zu vermeiden, Gefahren zu minimieren und Rücksicht auf Schutzbedürftige und Tiere zu nehmen.

Wann darf Feuerwerk gezündet werden?

Verkauf von Feuerwerkskörpern (Kategorie II): Ab dem 28. Dezember 2024.
Abbrand von Feuerwerk: Nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Altersbeschränkung: Das Abbrennen ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren erlaubt.

Wo ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten?
In unmittelbarer Nähe von:

Kirchen
Krankenhäusern
Kinder- und Altenheimen
Reet- und Fachwerkhäusern

Als „unmittelbare Nähe“ gilt bei reetgedeckten Häusern ein Mindestabstand von 200 Metern.

Sicherheitsabstand beachten

Der empfohlene Sicherheitsabstand von 200 Metern zu brandgefährdeten Gebäuden sollte konsequent eingehalten werden.
Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften können erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

Rücksicht auf Schutzbedürftige und Tiere

In der Nähe von Krankenhäusern, Hospizen und Altenheimen sollte besondere Rücksicht genommen werden.
Haustiere reagieren häufig ängstlich auf laute Geräusche. Daher sollte in deren Nähe auf Böller und Raketen verzichtet werden.

Die Stadt Oldenburg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, das neue Jahr sicher und rücksichtsvoll zu begrüßen.

PM/Stadt Oldenburg