Oldenburg. In den kommenden Tagen erhalten Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in Oldenburg Post von der Stadt. Etwa 1.500 Mietwohnungen wurden per Zufallsstichprobe ausgewählt, um an der Mietspiegelbefragung teilzunehmen. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend (§ 238 Abs. 2 EGBGB) und muss bis zum 24. Januar 2025 erfolgen.
Transparenz und Rechtssicherheit durch Mietspiegel
Ein Mietspiegel schafft Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und sorgt für Rechtssicherheit. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab, die sich aus den in den letzten sechs Jahren vereinbarten oder geänderten Mieten vergleichbarer Wohnungen ergibt.
Oldenburg hatte 2023 erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellt, der nun nach wissenschaftlichen Grundsätzen fortgeschrieben wird. Diese Fortschreibung erfolgt durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg.
Befragung und Teilnahme
Abgefragt werden unter anderem:
- Angaben zur Miete
- Wohnfläche
- Zimmeranzahl
- Die Teilnahme ist online unter www.alp-institut.de/ol mithilfe eines individuellen Zugangsschlüssels möglich. Alternativ kann der ausgefüllte Papierfragebogen per kostenfreiem Rückumschlag an das Institut gesendet werden.
Datenschutz garantiert
Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Fortschreibung des Mietspiegels und werden gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels soll im Herbst 2025 in Kraft treten.
PM/Stadt Oldenburg