Magdeburg (dts) – Die Magdeburger Polizei kritisiert Berichte zum Thema „Gefährderansprache“ im Bezug auf den Attentäter, der letzten Freitag auf dem Weihnachtsmarkt der Stadt fünf Menschen totgefahren und 200 verletzt hat.
Die Berichterstattung sei „teilweise unrichtig“, teilten die Beamten am zweiten Weihnachtsfeiertag mit. Zu keinem Zeitpunkt seien „schriftliche Gefährderansprachen an den Beschuldigten“ erfolgt. Ein in diesem Zusammenhang im Umlauf befindliches Dokument, welches angeblich belegen soll, dass die Polizei den Beschuldigten schriftlich im Sinne einer Gefährderansprache kontaktiert haben soll, sowie die hierauf basierende Berichterstattung einzelner Medien sei falsch. „Das Dokument protokolliert eine durchgeführte Gefährderansprache, das Protokoll wurde vom Beschuldigten unterzeichnet“, so die Magdeburger Polizei.
Konkret erfolgte nach Angaben der Polizei eine erste Gefährderansprache an den Beschuldigten am 28. September 2023, und zwar persönlich im Polizeirevier Salzlandkreis. Eine zweite Gefährderansprache an den Beschuldigten gab es demnach am 4. Oktober 2024. Diese sei persönlich an den Beschuldigten an seinem Arbeitsplatz ausgesprochen worden. Darüber hinaus seien am 2. und 4. Dezember 2023 jeweils zwei Versuche sowie am 5. Dezember ein weiterer Versuch einer Gefährderansprache vorgenommen worden.
Foto: Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur