Oldenburg. Die Stadt Oldenburg hat im Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt: Der Stadt steht in vollem Umfang die Gewerbesteuer aus den Erträgen eines Offshore-Windparks zu, dessen Betreibergesellschaft ihren Sitz in Oldenburg hat. Mit diesem Grundsatzurteil (Aktenzeichen IV R 5/22) hob der BFH eine frühere Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen auf und stärkte die Position der Stadt Oldenburg gegen das Finanzamt Oldenburg.
Hintergrund des Falls
Normalerweise wird die Gewerbesteuer aus erneuerbaren Energieanlagen anteilig auf die Gemeinden verteilt, in deren Gebiet sich die Anlagen und die Betreibergesellschaften befinden. Im Fall von Offshore-Windparks, die sich in gemeindefreiem Gebiet der Nordsee befinden, gab es jedoch bislang keine zugehörige Gemeinde als Berechtigte. Das Land Niedersachsen hatte daher per Rechtsverordnung einen Großteil der Gewerbesteuer für sich beansprucht. Die Stadt Oldenburg musste sich seit 2021 mit einem 10-prozentigen Anteil begnügen, während das Land den Rest vereinnahmte.
Die Stadt Oldenburg legte Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamts ein, der jedoch 2019 abgelehnt wurde. Nach einer abgewiesenen Klage vor dem Finanzgericht Niedersachsen brachte die Stadt den Fall schließlich vor den Bundesfinanzhof.
Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass das Land Niedersachsen nicht als hebeberechtigte Gemeinde behandelt werden darf. Das Finanzamt Oldenburg wurde verpflichtet, den Zerlegungsbescheid aus dem Jahr 2014 zugunsten der Stadt Oldenburg zu ändern und die volle Gewerbesteuer aus den Erträgen des Offshore-Windparks der Stadt zuzuschreiben.
Bedeutung des Urteils
Oberbürgermeister Jürgen Krogmann zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Dieses Urteil zeigt, dass sich unser Einsatz gelohnt hat. Es ist ein bedeutender Erfolg, der sowohl rechtlich als auch finanziell positive Auswirkungen für die Stadt hat.“
Die genaue Höhe der Gewerbesteuereinnahmen bleibt aus Gründen des Steuergeheimnisses ungenannt, doch das Urteil stellt sicher, dass die Stadt zukünftig ihre Ansprüche aus solchen Konstellationen voll durchsetzen kann.
PM/Stadt Oldenburg