Oldenburg. Bisher wurde das aufgesetzte Parken auf Gehwegen in vielen engen Straßen in Oldenburg toleriert. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig wird nun in einigen Straßen, in denen die Gehwegbreiten nicht ausreichend bemessen sind, das Gehwegparken neu geregelt.
Begonnen wird mit der Hochhauser Straße. Wegen der sehr schmalen Gehwege wird dort ein Gehwegparken nicht mehr zugelassen. Daher kann in der Hochhauser Straße zukünftig nur noch einseitig am Straßenrand, mit entsprechenden Begegnungslücken, geparkt werden.
Ab Mittwoch, 4. Dezember, wird in der Hochhauser Straße daher eine entsprechende Beschilderung aufgestellt. Anschließend werden die Parkenden mit einem Flyer über die Neuregelung informiert. Nach einer Übergangszeit von drei Tagen nach Aufstellung der Beschilderung wird dann die Einhaltung der Neuregelung kontrolliert werden.
PM/Stadt Oldenburg