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Blaulicht

Iranisches Generalkonsulat forderte Strafverfolgung von Exiliranern

Hamburg (dts) – Ein Protest von Exilranern vor dem Iran-treuen und mittlerweile verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg, der bereits am 6. August 2022 stattfand, hat nun ein juristisches Nachspiel für drei Teilnehmer. Einem Bericht der „Welt am Sonntag“ zufolge müssen sich die Beschuldigten demnächst vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft ihnen vor, vor dem IZH einen Koran auseinandergerissen und einige Seiten daraus verbrannt zu haben. Unter den Beschuldigten ist auch die exiliranische Aktivistin Jasmin Maleki. „Ich habe keinen Koran zerrissen oder verbrannt, sondern eine islamkritische und feministische Rede gehalten“, sagte sie. Dies ist auf dem Video einer Aktivistengruppe zu sehen. Daneben stehen mehrere Männer, die einen Koran zerreißen und Seiten daraus anzünden. „Diese Männer kenne ich nicht“, sagte Maleki. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft vor.

Bemerkenswert ist, dass die bei der Kundgebung anwesenden Polizisten keine Straftaten feststellen und anschließend vermerkten, dass diese ohne Zwischenfälle verlaufen sei. Allerdings wandte sich zwei Tage später das Hamburger Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran mit einer Verbalnote an den Hamburger Senat. Über die diplomatische Note von August 2022 berichtet die „Welt am Sonntag“. „Das Generalkonsulat erbittet die Verurteilung dieses radikalen, kriminellen und höchst provokativen Aktes durch die zuständigen Organe im Senat und ein ernsthaftes, sofortiges und rechtliches Vorgehen gegen die Täter“, heißt es laut der Zeitung darin.

Die Senatskanzlei übermittelte demnach die Verbalnote an die Behörde für Inneres. Im Laufe des Monats änderte die Polizei ihre Sichtweise. Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich im Februar dieses Jahres Strafbefehle in Höhe von 60 bis 90 Tagessätzen gegen die Exiliraner. Da Einspruch eingelegt wurde, sind diese nicht rechtskräftig. Einen Termin zur Hauptverhandlung hat das Amtsgericht bislang nicht bestimmt.

Das Institut für Weltanschauungsrecht, das für eine säkulare Rechtspolitik eintritt, erhebt diesbezüglich einen schweren Vorwurf. „Der Eindruck drängt sich auf, dass es dem totalitären iranischen Regime gelungen ist, Einfluss auf die deutsche strafrechtliche Verfolgung von Exiliranerinnen und Exiliranern auszuüben – das ist gleichermaßen erschütternd wie verstörend“, sagte der Institutsdirektor Jörg Scheinfeld. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg wies die Vorwürfe zurück. „Sie dürfen davon ausgehen, dass die Kollegen ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben handeln und sich bei ihren Entscheidungen nicht politisch instrumentalisieren lassen“, sagte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens.

Foto: Justizvollzugsbeamter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur