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Bundestag beschließt Gesetzesänderung gegen Gehsteigbelästigungen

Berlin (dts) – Schwangere sollen künftig besser vor Anfeindungen durch Abtreibungsgegner vor Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, geschützt werden. Eine entsprechende Änderung des sogenannten „Schangerschaftskonfliktgesetzes“ hat der Deutsche Bundestag mit 381 Ja-Stimmen und 171 Gegenstimmen beschlossen.

Im Vorfeld sprachen sich die Ampelfraktionen und die Gruppe der Linken für das Gesetz aus. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion waren dagegen. Sahra Wagenknechts BSW war in der Debatte nicht anwesend.

„Es geht um das Recht von Frauen auf Beratung“, sagte Canan Byram (Grüne) in ihrer Rede. „Wir wollen mit diesem Gesetz eine Schutzzone einrichten, in der Frauen einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen bekommen, um für sie wichtige Entscheidungen zu treffen.“ Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut und sie verteidige „selbst dämliche Meinungen, wenn sie von der Meinungsfreiheit gedeckt ist“, so Byram. „Wir wollen die Grenzen der Meinungsfreiheit schützen, indem wir sie aufzeigen. Die Frauen bestimmen selbst.“

Die Unionsfraktion sieht keine Notwendigkeit für „pauschale Bannmeilen“. Religiöse Mahnwachen seien durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt, so Bettina Wiesmann (CDU). Es gehe um Konflikte, die an bestimmten Plätzen und Straßen vor Ort gelöst werden. „Das ist alles geregelt durch die Länder, dafür braucht es kein neues Bundesgesetz“, sagte Wiesmann.

Katja Mast, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, erklärte, sogenannte Gehsteigbelästigung gebe es in der gesamten Republik. Die Argumente ihrer Vorrednerin ließ sie nicht gelten. „Wo ein Wille ist, ist ein Weg, und wo kein Wille ist, ist eine Ausrede“, so Mast.

Beatrix von Storch (AfD) leugnete die Belästigung von Frauen. „Sie erfinden ein Problem, das es nicht gibt, damit Sie einen Grund haben, mit staatlichen Repressionen gegen Christen und Lebensschützer vorzugehen“, sagte sie in Richtung der Koalitionsfraktionen. „Der grüne Bußgeldkatalog für verbotene Äußerungen wird sehr lang werden.“

Katrin Helling-Plahr (FDP) erklärte, leicht macht sich die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch niemand. „Unsere Aufgabe als Staat und Gesellschaft muss es sein, Frauen, Partnern und Familien in solchen schweren Situationen zu Seite zu stehen“, so Plahr. „Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass sie Beratungseinrichtungen, Praxen und Kliniken aufsuchen können, ohne von übergriffigen sogenannten Lebensschützern bedrängt zu werden. Ohne Spießrutenlauf, ohne aggressive Ansprache und ohne Drohgebärden.“

Gökay Akbulut von der Linken-Gruppe begrüßte das Gesetz und forderte weitere Maßnahmen. „Die größte Einschüchterung von ungewollt Schwangeren ist und bleibt das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen durch den Paragraf 218 im Strafgesetzbuch“, so Akbulut. International gebe es über das Verbot Kopfschütteln. „Der Abbruch einer Schwangerschaft ist seit 153 Jahren in Deutschland eine Straftat und damit muss endlich Schluss sein“, forderte die Linken-Politikerin. „My body, my choice.“

Foto: Ärztehaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur