Oldenburg. Wie steht es um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung? Aufschluss darüber gibt der neue Gleichstellungsplan für die Jahre 2024 bis 2026. „Der Weg zur Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung ist eine Langstrecke“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Wichtige Etappenziele haben wir aber erreicht.“
Im Vergleich zu vorhergehenden Gleichstellungsplänen weisen im aktuellen Berichtszeitraum mehr Bereiche der Stadtverwaltung ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis auf oder sind zumindest nah dran. Die Besetzung von Führungspositionen ist in den vergangenen Jahren deutlich weiblicher geworden. Auch die Zahl der Nutzenden von Elternzeit ist – inklusive des Männeranteils – klar angestiegen. Auf Veränderungen in der Arbeitswelt hat die Stadtverwaltung durch eine stärkere Flexibilisierung von Arbeitszeiten und -orten reagiert. Großes Augenmerk wurde auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelegt.
Entwicklung positiv
Grundsätzlich positiv, so konstatiert Krogmann, ist die Entwicklung auf dem Weg zur beruflichen Gleichberechtigung der Geschlechter. Der Anteil von Frauen ist in Bereichsleitungen auf 44 Prozent (gegenüber 42 Prozent im letzten Bericht aus dem Jahr 2020) gestiegen, in Fachdienst- und Abteilungsleitungen kletterte der Anteil von 30 auf 40 Prozent sowie in Amts- und Betriebsleitungen von 22 auf 32 Prozent. Bei den Top-Führungspositionen auf Dezernatsebene sind sogar drei von vier weiblich besetzt. Gleichstellungsbeauftragte Wiebke Oncken sieht in der Gesamtschau auf Führungspositionen für Frauen dennoch viel Luft nach oben. „Bei einem Frauenanteil von knapp 60 Prozent in der Kernverwaltung kann ein Anteil der Frauen an Führungspositionen von etwa 40 Prozent nicht zufriedenstellend sein.“ Ein großer Hinderungsgrund scheint zu sein, dass sich Führungsaufgaben und Familienarbeit nicht gut miteinander kombinieren lassen. „Da gilt es für den nächsten Berichtszeitraum genauer hinzuschauen und gerade im Hinblick auf den bereits vorhandenen Fachkräftemangel nach kreativen Lösungen zu suchen“, betont Wiebke Oncken. Aus ihrer Sicht bleibt „mit einem wohl notwendigen langen Atem noch viel zu tun“.
Umfassende Datenanalyse
Wo es Verbesserungsbedarf gibt, zeigt die umfassende Datenanalyse zum Stichtag 30. Juni 2023, die dem Gleichstellungsplan zugrunde liegt. Auffällig ist: Je höher die Entgelt- oder Besoldungsgruppe, desto niedriger der Frauenanteil. Gleichzeitig spiegelt der Mikrokosmos Stadtverwaltung Oldenburg bekannte Rollenstereotypen wider: Im Sozial- und Erziehungsdienst sind Männer deutlich unterrepräsentiert – ihr Anteil am Beschäftigungsvolumen ist auf 18,4 Prozent gesunken. Bei der Feuerwehr und im Abfallwirtschaftsbetrieb beträgt hingegen der Frauenanteil nur rund 6 Prozent (immerhin ein Plus um jeweils 1 Prozent gegenüber dem vorausgegangenen Gleichstellungsplan). Berufstätigkeit in Teilzeit ist weiterhin überproportional häufig in Frauenhand: In der Kernverwaltung (ohne Sozial- und Erziehungsdienst, Feuerwehr, Abfallwirtschaftsbetrieb und Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau), die mit 1.785 Personen den zahlenmäßig größten Bereich stellt, sind 53,8 Prozent der Frauen in Teilzeit beschäftigt. Die Teilzeitquote unter Männern beträgt nur 20,9 Prozent.
Weitere Unterschiede: Mütter sind deutlich länger in Elternzeit als Väter – auch der aktuelle Gleichstellungsplan bestätigt das. 79 Prozent der Elternzeit nehmenden Frauen sind zwischen sieben und maximal 24 Monaten im Job abwesend, bei den Männern tauschen 78 Prozent der Elternzeitnehmer nur bis zu zwei Monate Beruf mit Familienarbeit. Nur zwei Männer haben sich im Berichtszeitraum 2021 bis 2023 für eine Elternzeit von bis zu 22 Monaten entschieden. Insgesamt ist die Inanspruchnahme von Elternzeit im Berichtszeitraum von 325 auf 462 Fälle und der Väteranteil auf 26 Prozent gestiegen.
Vorhandene Instrumente nutzen und ausbauen
In allen Bereichen der Stadtverwaltung – auch das zeigt der Gleichstellungsplan – wurden Ideen entwickelt, um Ungleichgewichtungen und Unterrepräsentanzen entgegenzuwirken. Wichtig ist, kontinuierlich das Bewusstsein für die Situation zu schärfen und die bereits vorhandenen Instrumente (Flexibilisierung, Teilzeitmodelle, Technikeinsatz, Beratungsangebote, Marketing und Aufklärung) zu nutzen und auszubauen. „Durch das Etablieren von neuen Rollenmodellen, neuen Vorbildern und den Mut, alte Strukturen aufzubrechen, werden weitere Fortschritte erzielt“, ist Hedda Rosenboom, Leiterin des Amtes für Personal- und Verwaltungsmanagement, überzeugt. „Der aktuelle Gleichstellungsplan bietet für unsere weitere Personalentwicklung eine gute Grundlage. Er liefert viele Handlungsempfehlungen für das gesamte Spektrum der Personalgewinnung, -förderung und -führung“, betont Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Damit wir neue Etappen der Gleichstellung erreichen.“
Über den Gleichstellungsplan
Die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen ist ein im Grundgesetz festgelegter Auftrag des Staates, den die Länder weiter bis in die Städte und Kommunen geben. So fordert das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz unter anderem von allen Dienststellen mit mindestens 50 Beschäftigten, alle drei Jahre einen Gleichstellungsplan anzufertigen. Hierin wird die Beschäftigtenstruktur nach Eingruppierung und Geschlecht analysiert, um Bereiche zu identifizieren, in denen es Über- oder Unterrepräsentanzen gibt. Zudem sind konkrete Maßnahmen zu benennen, die helfen, die Geschlechterverhältnisse anzugleichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen.