Berlin (dts) – Die Bundesregierung will die Tankstellen verpflichten, ab 2028 Schnellladesäulen für E-Fahrzeuge zu betreiben. Das berichtet die „Bild“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums.
Danach sollen die Tankstellen verpflichtet werden, ab dem 1. Januar 2028 mindestens einen Schnellladepunkt zu betreiben. Die Vorgabe gilt für alle Anbieter mit mehr als 200 öffentlichen Tankstellen. Ausgenommen sind Tankstellen, die im Umkreis eines Kilometers bereits eine entsprechende Ladesäule betreiben. Die Ladeleistung einer Schnellladesäule muss dem Entwurf zufolge mindestens 150 Kilowattstunden betragen.
Die Bundesregierung schätzt die Kosten für den Aufbau auf rund 432,1 Millionen Euro. Dazu komme „ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund acht Millionen Euro“.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sieht seit der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie vor, dass ab 2025 für jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ein Ladepunkt errichtet werden muss. Bei Neubauten und Renovierungen gelten Pflichten zum Bau weiterer Ladepunkte.
Die Internationale Energieagentur (IEA) rechnet damit, dass bis 2030 mindestens 66 Prozent der verkauften Autos elektrisch angetrieben sein müssen, um die 1,5-Grad-Schwelle des Pariser Klimaabkommens nicht zu überschreiten.
Foto: Elektroauto an einer Ladestation (Archiv), via dts Nachrichtenagentur