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Marschwegstadion: Für neue Flutlichtanlage ist keine Sichtschutzwand zur A28 nötig

Themenbild: Pixabay

Oldenburg. Die neue Flutlichtanlage im Marschwegstadion kann betrieben werden, ohne dass der Bau einer Sichtschutzwand zur nahe gelegenen A28 nötig ist. Das hat das Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig der Stadt Oldenburg in einem Bescheid bestätigt. Bei dem der Autobahn zugewandten Flutlichtmast wurden die LED-Strahler mit Seitenblenden versehen. Diese technische Vorrichtung wird als ausreichend angesehen, um eine Blendwirkung für den Verkehr zu verhindern.

Zwei der vier Flutlichtmasten befinden sich in der für die direkte Autobahn-Umgebung festgelegten so genannten Anbauverbotszone. Eine Ausnahmegenehmigung vom Anbauverbot hatte das Fernstraßen-Bundesamt auf Antrag der Stadt bereits mit Bescheid vom 12. September 2023 erteilt, allerdings als Nebenbestimmung vorgegeben, dass entlang des betroffenen Straßenabschnitts ein Sichtschutzzaun zu errichten ist. Gegen diese Nebenbestimmung hatte die Stadt Widerspruch eingelegt. Diesem Widerspruch hat das Bundesamt nun stattgegeben. Eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sei nicht gegeben, heißt es in der Begründung des Bundesamtes. Durch die Seitenblenden werde eine direkte Blendung der Verkehrsteilnehmenden auf der A28 verhindert. Mangels relevanter Blendwirkung bedürfe es keines Sichtschutzzauns, so das Bundesamt.

Die aus vier, jeweils 36,6 Meter hohen, Masten bestehende Flutlichtanlage war am 25. April dieses Jahres installiert worden. Ein von einem Lichtgutachter begleiteter Testbetrieb ist für Ende Mai bei Dunkelheit vorgesehen.

PM/Stadt Osnabrück