Berlin (dts) – Nachdem die Vorratsdatenspeicherung mehrmals durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof gestoppt worden ist, drängen die Polizeigewerkschaften auf eine rasche Neuregelung. „Die Speicherung von IP-Daten ist in nahezu allen Kriminalitätsbereichen von enormer Bedeutung, da wir seit Jahren eine Verlagerung von Kriminalität aus dem analogen in den digitalen Bereich feststellen“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe).
„Umso fragwürdiger ist es, dass Bundesjustizminister Buschmann hier weiterhin in einer Blockadehaltung zu verharren scheint und immer noch keinen Gesetzentwurf vorlegt hat, der die Möglichkeiten, die der EuGH bei der anlasslosen Speicherung von IP-Daten eröffnet hat, bestmöglich nutzt“, so Peglow. Der FDP-Politiker hatte sich in der Frage zuletzt gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gestellt. Buschmann setzt stattdessen auf das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“, bei dem Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet werden, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.
Handlungsbedarf sieht auch Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Zu einer effektiven Gefahrenabwehr als auch Strafverfolgung gehören moderne Ermittlungsinstrumente“, sagte Poitz der Zeitung. Nötig sei nun eine „praxisnahe und damit realitätsnahe Regelung für den polizeilichen Umgang mit Kommunikationsverkehrsdaten“. Seiner Ansicht nach sei „übertriebener“ Datenschutz „indirekter Täterschutz.“ Für Ermittler sei das „höchst unbefriedigend“, und auch aus der Perspektive eines Opfers sei das „kein haltbarer Zustand“, so Poitz.
Ähnlich sieht es der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. „Politisches und polizeiliches Ziel muss es sein, Anschläge zu verhindern, bevor sie geschehen“, sagte Teggatz dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). „Eine Blockade des Justizministers ist demnach nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern möglicherweise auch grob fahrlässig.“
Foto: Polizeiauto (Archiv), via dts Nachrichtenagentur