Berlin (dts) – Das Bundesverfassungsgericht soll nun doch durch eine Änderung des Grundgesetzes besser vor extremen Kräften geschützt werden. Die Ampelkoalition und die Union haben sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt, wie die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) berichtet. Darin heißt es, die Neuregelung solle „dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen wollen“.
Demnach ist geplant, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsgesetz in die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes aufzunehmen. Grundgesetzlich festgeschrieben werden soll dadurch die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Neu aufgenommen werden soll der Passus: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“
In dem zwölfseitigen Entwurf des Bundesjustizministeriums heißt es zudem, diese Regelungen seien „damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen“. Mittlerweile erscheine es angemessen, „die den Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan prägenden Elemente im Grundgesetz selbst deutlicher sichtbar werden zu lassen – wie dies bei Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung bereits der Fall ist“.
Die Debatte um einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts hatte vor allem nach dem Bericht von „Correctiv“ Fahrt aufgenommen. Den Recherchen zufolge sollen sich AfD-Politiker und Mitglieder von CDU und „Werteunion“ in Potsdam mit Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ getroffen haben. Staatsrechtler, darunter auch ehemalige Mitglieder des Verfassungsgerichts, hatten sich für die Hochstufung der einfachgesetzlichen Regelungen zum Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Verwiesen wurde in der Debatte häufig auf Polen, wo die Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des höchsten Gerichts untergraben hatte.
Im Februar hatte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der „Rheinischen Post“ gesagt, ihre Fraktion sehe „derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern“. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), hatte der Ampel-Regierung in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe „Alarmismus“ vorgeworfen.
Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur