Oldenburg. Aufgrund der anhaltend angespannten Hochwasserlage hat die Deutsche Flugsicherung seit Sonntag, 31. Dezember, 10.07 Uhr, für den Luftraum über der Stadt Oldenburg und angrenzenden Gebieten eine Überflugverbotszone eingerichtet.
Die Zone hat einen Radius von 9,26 Kilometern. Das bis einschließlich zum 3. Januar wirksame Überflugverbot gilt bis zu einer Höhe von 1.000 Fuß (304,8 Meter). Betroffen sind sämtliche Fluggeräte, inklusive Privatmaschinen und private Drohnen. Der Luftraum muss Einsatz- und Erkundungsflügen vorbehalten bleiben.
PM/Stadt Oldenburg