Oldenburg. Ab dem 1. Januar 2024 sind die in Paragraph 3a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) näher benannten Anträge, zum Beispiel auf Erteilung einer Baugenehmigung oder einer Teilbaugenehmigung, nur noch in digitaler Form bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Eine Vorlage in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nur noch in Ausnahmefällen zulässig, wenn eine elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist.
In Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen nimmt die Stadt Oldenburg ab dem 1. Januar 2024 die entsprechenden Anträge über das IT-Verfahren „Prosoz elan“ in digitaler Form entgegen. Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser beziehungsweise Bauherrinnen und Bauherren können über www.oldenburg.de/bauantrag » das Portal erreichen und Anträge hochladen.
Soweit die elektronische Übermittlung den Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern beziehungsweise den Bauherrinnen und Bauherren nicht zumutbar sein sollte, kann im Einzelfall eine Übermittlung in Papierform zugelassen werden. Die Untere Bauaufsichtsbehörde bittet hierzu um Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 0441 235-3637 oder per E-Mail an kundenzentrumbau@stadt-oldenburg.de.
PM/Stadt Oldenburg