Oldenburg. Klimaschutz geht alle an. Und alle können einen Beitrag leisten, gerade auch im privaten und gesellschaftlichen Umfeld. Solches Engagement unterstützt die Stadt Oldenburg seit 2021 mit dem Förderprogramm „Alle fürs Klima“.
Bislang konnten Förderzusagen für rund 60 aus der Zivilgesellschaft initiierte Klimaschutzprojekte mit einem Fördervolumen von 285.000 Euro gegeben werden. Antragstellende sind überwiegend Privatpersonen, Vereine oder Bildungseinrichtungen. Das Themenspektrum der Projekte ist breit gefächert: Gefördert wurden und werden zum Beispiel Projekte aus den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, erneuerbare Energien oder Urban Gardening.
Grundlage für erfolgreiche Fortsetzung
Ab 2024 gilt nun eine neu formulierte Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Projektfonds. Der Rat der Stadt Oldenburg hat die Neufassung in seiner Sitzung am 18. Dezember 2023 beschlossen. Die bestehende Richtlinie vom 22. Januar 2021 tritt damit außer Kraft. Die Neufassung vereinfacht das Verfahren für Antragstellende und ermöglicht eine effizientere Bearbeitung. Mit der Neufassung der Richtlinie wird die Grundlage für eine erfolgreiche Fortführung des Förderangebots im nächsten Jahr gelegt. Die Fördersumme für Projekte kann zwischen 100 Euro und 7.500 Euro betragen. Im Haushalt 2024 sind Fördermittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro für den Projektfonds und den Wettbewerb „Alle fürs Klima“ vorgesehen.
Was ändert sich konkret?
Die Änderungen betreffen nur den Projektfonds. Folgende Neuerungen wird es geben:
- Anträge können ab Mitte Februar 2024 laufend eingereicht werden. Die bisherigen vier Antragsfristen pro Kalenderjahr entfallen. Dies erleichtert es Antragsstellenden, auch für kurzfristig geplante Projekte Fördermittel einzuwerben. Zudem entfällt damit eine vergleichende Bewertung zum jeweiligen Antragsstichtag, was zu mehr Fairness in der Projektbewertung führt.
- Hervorgehoben wird die Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements als Fördervoraussetzung.
- Das Gebot der Wirtschaftlichkeit wird dahingehend konkretisiert, dass auch gebrauchte Produkte zuwendungsfähig sind und Lebensmittel aus regionaler und ökologischer Erzeugung bevorzugt werden sollen. Vergaben sollen nach Möglichkeit an lokale Firmen erfolgen.
- Das Zeitfenster zur Abgabe des Verwendungsnachweises wird von drei Monaten auf einen Monat reduziert. So sollen Möglichkeiten zur Übertragung von Haushaltsmitteln gewahrt werden.
- Das Antragswesen und die Kommunikation erfolgen grundsätzlich auf digitalem Weg. Hierdurch wird die Effizienz und Transparenz der Dokumentation und Antragsbearbeitung gesteigert.
Wettbewerb „Alle fürs Klima“ bleibt unverändert
Eine Änderung der inhaltlichen Ausgestaltung und des Verfahrens für den zum Förderprogramm gehörenden Wettbewerb „Alle fürs Klima“ geht mit der Neufassung der Richtlinie nicht einher. Wie bisher soll aus allen abgeschlossenen Förderanträgen einmal jährlich ein besonderes kreatives und/oder nachahmenswertes Projekt mit einem Preis von 5.000 Euro ausgezeichnet werden. Die Teilnahme am Wettbewerb steht allen offen, auch wenn das Vorhaben nicht aus dem Projektfonds gefördert wurde.
PM/Stadt Oldenburg