Oldenburg. Freuten sich über die Wiederwahl für das Schiedsamt: Christian Buss (stellvertretender Direktor Amtsgericht Oldenburg), Gabriele Kopka-Paetzke, Peter Tarruttis, Michael Lorenz (Amtsleiter Bürger- und Ordnungsamt) und Christian Aster (Fachdienstleiter Sicherheit und Ordnung).
Oldenburg. Was tun, wenn Nachbarn wegen eines zu hohen Baumes, einer nicht geschnittenen Hecke oder einer nicht zurückgegebenen Gartenschere nicht mehr miteinander reden? Dann kann eine Schiedsperson einen Ausgleich herbeiführen – so wie Gabriele Kopka-Paetzke und Peter Tarruttis. Die beiden sind kürzlich vom Rat der Stadt Oldenburg einstimmig für eine weitere Amtsperiode in ihr jeweiliges Amt als Schiedsperson für die Bezirke Oldenburg-Nord beziehungsweise Oldenburg-Süd berufen worden. Auch das Amtsgericht hat die Wahl bereits bestätigt. Denn nicht die Stadt Oldenburg, sondern die Justizbehörde übernimmt die Fachaufsicht über die Schiedspersonen. Michael Lorenz, Amtsleiter des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Oldenburg, beglückwünschte Kopka-Paetzke und Tarruttis offiziell zur Wiederwahl.
Ein weiteres Amt ist indes noch zu vergeben: Denn der bisherige stellvertretende Schiedsmann für den Bezirk Oldenburg-Nord steht nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. Wer also künftig auch bei Streitfragen geduldig, neutral und empathisch vermitteln möchte, kann sich für dieses Ehrenamt bewerben.
Was macht eine Schiedsperson?
Eine der Hauptaufgaben von Schiedspersonen ist es, in verschiedenen Streitfällen eine Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erzielen. Dabei unterstreicht der Bund Deutscher Schiedsleute: „Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.“ Doch über den letztlichen Erfolg eines Kompromisses entscheiden sie nicht allein, denn: „Wir können schlichten, aber nicht richten.“
Welche Vorteile bieten Schiedsverfahren?
Der Vorteil eines Schiedsverfahrens liegt darin, dass es im Fall des Erfolges im Allgemeinen keine unterlegene Partei gibt – schließlich profitieren beide Seiten von einer gütlichen Einigung. Zudem können sich beide Seiten so den oft kostenintensiven Gang zu Gericht ersparen. Und das Gericht wiederum wird bei Bagatellfällen dank des Schiedsverfahrens entlastet.
Wer kann Schiedsperson werden?
Wie eine hauptamtliche Schiedsperson muss auch eine stellvertretende Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, das 30. Lebensjahr vollendet haben, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, darf nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein und muss zudem im Bezirk des Schiedsamtes wohnen. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber: Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld und Zeit. Der Rat der Stadt Oldenburg wählt auch die stellvertretende Schiedsperson auf fünf Jahre.
PM/Stadt Oldenburg