Oldenburg. Sobald Frost und Schnee die Oldenburger Straßen unsicher machen, werden bis zu 120 Mitarbeitende des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Oldenburg (AWB) und der Fachdienste Straßenunterhaltung und Stadtgrünpflege für einen reibungslosen Winterdienst sorgen. Die Vorkehrungen dafür sind getroffen: Acht große und neun kleine Streu- und Räumfahrzeuge warten auf ihren Einsatz, etwa 800 Tonnen Streugut befinden sich aktuell im Vorrat. Der Winterdienst wird in zwei Schichten aufgeteilt, sodass pro Schicht rund 60 Mitarbeitende im Einsatz sein werden.
„Wir sind auch in diesem Jahr sehr gut vorbereitet, sodass die Kolleginnen und Kollegen in Oldenburg zuverlässig für die Verkehrssicherheit sorgen können. Das tun sie, indem sie bei oft schlechter Sicht und bei Eiseskälte ihre Pflicht erfüllen – Stunden bevor die meisten dann sicher zur Arbeit fahren können“, lobt Volker Schneider-Kühn, Leiter des AWB.
So läuft der Winterdienst ab
Bei Glätte und Schnee beginnen die notwendigen Arbeiten unter der Federführung des AWB um 5 Uhr morgens. Dann werden Fahrbahnen, Fußgängerüberwege und Radwege entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Gefahrenpotentials geräumt beziehungsweise gestreut. Darüber hinaus werden Fahrbahnen und Radwege der Ausfallstraßen sowie wichtiger innerstädtischer Verbindungsstraßen, wesentliche Strecken der VWG-Buslinien und Schulbuslinien fahrtauglich gemacht. In den späteren Abendstunden (ab circa 20 Uhr) und in nachgeordneten Straßen wird grundsätzlich kein Winterdienst durchgeführt. Der Winterdienst ist nach dem Niedersächsischen Straßengesetz geregelt.
Pflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer
Der AWB weist darauf hin, dass auch Eigentümerinnen und Eigentümer dazu verpflichtet sind, die Bereiche vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Auch Mieterinnen und Mieter können je nach Regelung im Mietvertrag dafür verantwortlich sein. Gehwege sowie kombinierte Rad- und Gehwege, die an ein Grundstück grenzen, müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Meter geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut werden. Gibt es keinen angelegten Gehweg, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen ab dem Straßenrand zu räumen und zu streuen.
Aber Achtung: Um die Umwelt zu schonen, ist Streusalz nur bei extremen Wetterlagen wie Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an heiklen Stellen wie Treppen, Rampen oder auf Strecken mit starkem Gefälle erlaubt. Grundsätzlich sollte mit einem abstumpfenden Mittel wie Sand, Granulat oder Splitt gestreut werden. Unter der Woche muss bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt beziehungsweise gestreut werden, bei Bedarf müssen die Arbeiten bis 20 Uhr wiederholt werden.
PM/Stadt Oldenburg