Berlin (dts) – Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm warnt davor, nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts die Schuldenbremse im Grundgesetz weiter außer Kraft zu setzen. „Das Aussetzen der Schuldenbremse per Notfallregel erfordert eine Notlage. Die ist schwer zu argumentieren“, sagte Grimm den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).
„Klimaschutz ist eine langfristige Transformationsaufgabe, die Jahrzehnte andauert. Hier muss man finanzpolitisch nachhaltig agieren, sonst erleben wir in Europa Staatsschuldenkrisen, lange bevor das Klima gerettet ist.“ Grimm rief die Ampel-Regierung zur Kürzung von Staatshilfen auf. „Man hat zu viele Subventionen vorgesehen“, sagte die Ökonomie-Professorin. „Haushalte, die es sich leisten können, müssen nicht subventioniert werden, um ihr Heizungssystem auszutauschen.“ Energieintensive Unternehmen sollten zwar dabei unterstützt werden, die Transformation zur Klimaneutralität anzugehen, aber mit Entlastungsmaßnahmen den Strukturwandel aufzuhalten, „das sollten wir uns sparen“. Zugleich warnte das Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Regierung davor, an falscher Stelle zu sparen: „Auf keinen Fall rückgängig machen sollte man die Abschaffung der Umlage zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Reduktion der Stromsteuer auf das europäische Minimum.“ Das Karlsruher Urteil bedeute „einen drastischen Einschnitt und hoffentlich einen Wendepunkt“, sagte Grimm. „Ein erster Schritt muss es sein, die Klimapolitik neu zu justieren.“ Das Leitinstrument müsse der Emissionshandel sein. „Dadurch werden klare Anreize für Haushalte und Unternehmen geschaffen, Klimaschutz zu betreiben, ganz ohne Kosten für den Staat.“
Foto: Veronika Grimm (Archiv), über dts Nachrichtenagentur