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Stadt Oldenburg untersagt pro-palästinensische Kundgebung

Symbolfoto: Unsplash, Jonas Augustin

Oldenburg. Die Stadt Oldenburg hat eine für diesen Samstag, 28. Oktober, im Stadtgebiet geplante pro-palästinensische Kundgebung untersagt. Das hat Oberbürgermeister Jürgen Krogmann in Abstimmung mit Ordnungsdezernentin Dr. Julia Figura und der Polizei entschieden. „Für Antisemitismus und Israelfeindlichkeit, für Hass und Hetze ist kein Platz auf unseren Straßen“, verdeutlicht Krogmann. Der Person, die die Versammlung für den kommenden Samstag angemeldet hat, wurde eine Verbotsverfügung zugestellt. Die Kundgebung hätte als eine sich fortbewegende Versammlung, ausgehend vom Bahnhofsvorplatz mit dem Ziel Schlossplatz, stattfinden sollen. Das jetzt ausgesprochene Verbot gilt auch für jede Ersatzversammlung bis einschließlich zum 4. November 2023.

Die Entscheidung basiert auf den Erfahrungen vom vergangenen Wochenende, als bei einer angemeldeten Demonstration an selber Stelle strafbewehrte israelfeindliche Parolen von den Teilnehmenden skandiert wurden. Die Polizei hatte daraufhin noch am Veranstaltungstag (21. Oktober) Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung sowie wegen der Belohnung und Billigung von Straftaten eingeleitet. Die Ermittlungen wurden vom Staatsschutzkommissariat Anfang der Woche auf weitere Personen ausgedehnt. Erkenntnisse dazu hatte ein am Montag, 23. Oktober, in sozialen Medien veröffentlichtes Video geliefert, das Sequenzen der Demo dokumentiert, in denen Sprechchöre mit verbotenen israelfeindlichen Inhalten deutlich wahrnehmbar sind. Die Polizei hat keinen Zweifel an der Authentizität des Videos.

Entscheidung unter Einbeziehung der Polizei

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt als Versammlungsbehörde die Entscheidung, eine neuerliche pro-palästinensische Demonstration zu verbieten, unter Einbeziehung der Polizei und deren Beurteilung der Sicherheitslage getroffen. Es ist von einer starken Wiederholungsgefahr, dass es erneut zu Straftaten kommt, auszugehen. „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut mit Verfassungsrang. Das Verbot ist daher die absolute Ausnahme und das letzte Mittel. Es ist auszusprechen, wenn mildere Mittel – wie beispielsweise Auflagen – Straftaten nicht verhindern können“, erläutert die Ordnungsdezernentin der Stadt, Dr. Julia Figura. Die Erfüllung solcher Auflagen sei durch den Versammlungsleiter nicht hinreichend sichergestellt. Vielmehr habe der Veranstalter keine Handhabe gegen etwaige strafbare Handlungen aufzeigen können und keine Bereitschaft erkennen lassen, diese zu unterbinden.

Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Weil der Versammlungsleiter vom vergangenen Samstag auch als Initiator der neuerlichen Kundgebung fungiert und mit einem nahezu identischen Kreis von Teilnehmenden zu rechnen wäre, ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass eine Durchführung der Versammlung den Schutz der öffentlichen Sicherheit beeinträchtigen würde. Daher hält die Stadt ein Verbot der für den 28. Oktober angemeldeten pro-palästinensischen Versammlung für notwendig und angemessen.

PM/Stadt Oldenburg